Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Lärmelästigung durch Laubbläser und Rasenmäher in der Geschwister-Scholl-Schule II
Vorlage
AF-0063/2014
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Ist es zutreffend, dass der Einsatz eines Rasenmähers zum Laubsaugen (!) vor allem deshalb erfolgt, weil der dafür eingesetzte Mitarbeiter über Rückenschmerzen klagt und deshalb nicht mit Handgeräten arbeitet? Wenn Nein, warum wird zum Laubsaugen ein Rasenmäher verwendet?

2.      Ist es zutreffend, dass die vorher mit den Aufgaben betraute Firma die anfallenden Arbeiten mit Handgeräten in derselben Zeit und teilweise schneller erledigt hat? Wenn Ja, weshalb wird nicht weiterhin

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:   

Wie bereits in der 1. Beantwortung dargelegt, trägt der Einsatz von Technik zur effektiveren Wahrnehmung der Aufgaben bei. Auskünfte zum Gesundheitszustand von Mitarbeitern der Stadtverwaltung werden grundsätzlich nicht erteilt.

 

Zu 2:   

Die Art der Wahrnehmung von Aufgaben wird immer im Einzelfall unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte entschieden, um die effektivste Aufgabenwahrnehmung zu ermöglichen. Ein Vergleich der zeitlichen Dauer der Aufgabenerledigung ist nur unter gleichen Voraussetzungen möglich, diese sind aber in den wenigsten Fällen gegeben, da z. B. die Menge des Laubs, Windeinflüsse, Unterbrechungen zur Wahrnehmung anderer Aufgaben etc. sehr unterschiedlich sein können.