Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Gastschulanträge von Schülern der Grundschule Neuenhof
Vorlage
AF-0064/2014
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      In wie vielen Fällen der Gastschulanträge für das laufende Schuljahr kamen die Schüler aus dem Wartburgkreis?

2.      In wie vielen Fällen lagen jeweils soziale und in welchen pädagogische Gründe für den Antrag auf ein Gastschulverhältnis an einer anderen Schule für das Schuljahr 2014/2015 vor?

3.      Mit welchen Begründungen hat die Stadtverwaltung jeweils für den Verbleib an der Grundschule in Neuenhof votiert und wieso wurde allen Anträgen entsprochen?

4.      Weshalb hat die Stadt und nicht die Schule selbst die Stellungnahmen zur vorgesehenen Anhörung übernommen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.)

Für das Schuljahr 2014/2015 wurden 17 Gastschulanträge eingereicht, bei denen die Grundschule Neuenhof die zuständige Schule ist. 7 Antragsteller kamen aus dem Gebiet des Wartburgkreises und 10 Antragsteller aus der Stadt Eisenach.

 

zu 2.)

Von den 17 gestellten Gastschulanträgen sind 15 genehmigt wurden, davon 4 im Widerspruchsverfahren. In 12 Fällen waren ausschließlich soziale Gründe ausschlaggebend; in drei Fällen lagen sowohl soziale wie auch pädagogische Gründe vor.

 

zu 3.) und 4.)

Das Verfahren zur Genehmigung der Gastschulanträge stellt sich wie folgt dar:

Zunächst werden die zuständige und die gewünschte Schule angehört. Anschließend geben die Schulträger der vorgenannten Schulen ihre Stellungnahme zum Antrag ab. Hierbei können die Schulträger die Stellungnahmen der Schulen nicht ersetzen, wohl aber eine gegensätzliche Position beziehen. Abschließend erfolgt dann die Entscheidung durch das Staatliche Schulamt Westthüringen. Werden im Widerspruchsverfahren die vorgebrachten Antragsgründe präzisiert bzw. erweitert wird nur der Verfasser der widerstreitenden Stellungnahme noch einmal angehört.

 

Gründe, die zur Ablehnung im damaligen Antragsverfahren führten, waren die Standortsicherung der Grundschule Neuenhof sowie das Fehlen wichtiger Gründe für den Besuch einer anderen als der zuständigen Schule. Im Rahmen der insgesamt 5  Widerspruchsverfahren wurden durch die Antragsteller in vier von den fünf Fällen Gründe nachgereicht, die eine Zustimmung zum Gastschulantrag rechtfertigten. Im verbleibenden Fall wurde ein Klageverfahren eingeleitet, welches sich jedoch durch die Ummeldung des Klageführers an einen anderen Wohnort in der Sache erledigte.