Sachverhalt:
Mit Beschluss über die Haushaltssatzung 2014 legte der Stadtrat auch die Entscheidungsbefugnisse für die Genehmigung / den Beschluss notwendiger über- und außerplanmäßigen Ausgaben fest.
Gemäß § 7 Abs. 3 der Haushaltssatzung für das Jahr 2014 werden über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von einschließlich 10.000 € von der Oberbürgermeisterin genehmigt. Über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von über 10.000 € bis einschließlich 80.000 € beschließt der Haupt- und Finanzausschuss.
Die durch die Oberbürgermeisterin genehmigten und durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind gem. § 7 Abs. 4 der Haushaltssatzung dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben.
Mit dieser Berichtsvorlage wird dem § 7 Abs. 4 der Haushaltssatzung Rechnung getragen.
In den genannten Zuständigkeitsbereichen wurden in 2014 folgende über- und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt bzw. beschlossen:
Verwaltungshaushalt
Durch die Oberbürgermeisterin wurden sechzehn überplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von insgesamt 35.893,59 € genehmigt.
Durch den Haupt- und Finanzausschuss wurde eine überplanmäßige Ausgabe mit einem Volumen von 51.070,00 € beschlossen.
Für alle überplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungshaushalt konnte die Deckung gewährleistet werden.
Vermögenshaushalt
Durch die Oberbürgermeisterin wurden zwei außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von insgesamt 4.029,65 € genehmigt.
Durch den Haupt- und Finanzausschuss wurde eine überplanmäßige Ausgabe mit einem Volumen von 15.329,15 € beschlossen.
Für die außerplanmäßige Ausgabe der lfd. Nr. 1 (Vermögenshaushalt) der Anlage zur Berichtsvorlage konnte keine Deckung herbeigeführt werden.
In der Anlage sind sämtliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes mit einer kurzen Erläuterung zusammengestellt.
Anlagenverzeichnis
Anlage – Übersicht gem. § 7 Abs. 4 der Haushaltssatzung