Betreff
Anfrage des Stadtrates Herrn Schenke - Kosten Schülerspeisung
Vorlage
AF-0066/2015
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Liegen der Verwaltung dazu Informationen vor, wenn ja, in wie weit wurden Schulkonferenzen mit einbezogen?

2.      Wurden durch die drei anderen Anbietern ähnliche Informationsschreiben an die Eltern verschickt?

3.      Liegen der Verwaltung Informationen vor, ob es auch zu einer Erhöhung  der Essenpreise in unseren Kindertagesstätten gekommen ist?

4.      Wie werden die Eltern informiert, die Ansprüche auf Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten, dass sie weiterhin nur 1 Euro an den Essenanbieter zu zahlen haben?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.)

Im November informierten die vier Unternehmen, welche die Schulen der Stadt Eisenach mit Mittagessen beliefern, darüber, dass der in der bestehenden Dienstleistungskonzession festgelegte Menüpreis aufgrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes ab dem 01.01. 2015 nicht mehr zu halten sein wird und dass vorgesehen ist, die Dienstleistungskonzession aus wichtigem Grund zu kündigen. Gleichzeitig teilten die Versorger mit, welcher Menüpreis ab dem kommenden Jahr notwendig sein wird. Mit E-Mail vom 26.11.2014 wurden hierüber alle betroffenen Schulen informiert und gebeten, eine Entscheidung dahingehend zu treffen, ob die Dienstleistungskonzession auf der Grundlage des neuen Preises mit dem bisherigen Unternehmen fortgesetzt werden soll. Dies wurde durch alle Schulen bestätigt. Die hieraus erfolgte Anpassung der Dienstleistungskonzessionen wurde zur Sicherstellung der Versorgung jedoch nur bis zum Ende des Schuljahres 2014/2015 befristet vorgenommen und eine Verlängerungsoption ausgeschlossen. Für das kommende Schuljahr ist die Neuausschreibung der Leistung vorgesehen.

 

Die Preisveränderungen ab dem 01.01.2015 stellen sich für die Schulen der Stadt Eisenach wie folgt dar:

 

·         2. Grundschule, Gemeinschaftsschule von 2,40 € auf 2,70 €

·         Wartburgschule, Förderzentrum von 2,25 € auf 2,45 €

·         Elisabeth-Gymnasium von 2,99 € auf 3,35 €

·         Alle weiteren

·       Grundschulen von 2,48 € auf 2,90 €

·       Regelschulen/Gymnasium von 2,50 € auf 2,90 €

 

Zu 2.)

Mit allen Versorgungsunternehmen wurde vereinbart, spätestens nach Klärung der Vertragssituation, die Eltern dementsprechend zu informieren. Der Verwaltung liegen keine Informationen darüber vor, ob dies in jedem Einzelfall auch noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel erfolgt ist.

 

Zu 3.)

Gemäß der Information des zuständigen Sachbereiches gibt es keine Erhöhung der Essenspreise für die städtischen Kindertagesstätten.

 

Zu 4.)

Die Versorgungsunternehmen sind darüber in Kenntnis gesetzt, dass der oberhalb des Betrages von 1,00 € liegenden Menüpreis für die Leistungsbezieher aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der zuständigen Stelle im Sozialamt in Rechnung zu stellen ist. Dies wurde durch die Unternehmen auch nochmals bestätigt. Das Sozialamt ist über die neue Preisstruktur informiert.