Betreff
Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Waffenbehörde
Vorlage
0198-StR/2015
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben der unteren Waffenbehörde zwischen dem Wartburgkreis und der Stadt Eisenach.

 


II. Begründung:

 

Der Stadtrat hat die Oberbürgermeisterin mit dem Beschluss des Haushaltssicherungskonzeptes beauftragt, Verhandlungen mit dem Wartburgkreis zur Einkreisung der Stadt Eisenach zu führen.     

 

Im Rahmen der dazu stattgefundenen Beratungen wurde u.a. vereinbart, dass vorfristige Kooperationen in Form von Zweckvereinbarungen geprüft werden. Bestandteil dieser Prüfung war der Bereich Jagd- und Waffenrecht (übertragener Wirkungskreis gemäß § 3 ThürKO).

 

Durch die Facharbeitsgruppe Personal und Organisation wurden die Details beraten. Anschließend erfolgte durch den Wartburgkreis die Ermittlung der Kostenerstattung. Danach ergibt sich ein Gesamtkostenerstattungsbetrag für die Aufgabenwahrnehmung der unteren Waffenbehörde von 11.000 Euro jährlich.

 

Mit der Übertragung der Aufgaben der unteren Waffenbehörde sowie der Erweiterung der Aufgabenübertragung bei der unteren Jagdbehörde ist eine Stelleneinsparung von insgesamt 0,312 Stellen möglich. Diese Einsparung wurde bereits beim Stellenplan 2014 beim UA 11030 durch die Ausweisung einer 0,5 kw-Stelle berücksichtigt.

 

Gemäß §§ 11, 12 und 13 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) wurde die Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Waffenbehörde mit Schreiben vom 27.11.2014 zur Genehmigung der Kommunalaufsicht – Thüringer Landesverwaltungsamt – vorgelegt. Die Zweckvereinbarung sah ein Inkrafttreten zum 01.01.2015 vor.

 

Von Seiten der Kommunalaufsicht wurde mit Schreiben vom 19.12.2014 mitgeteilt, dass bezugnehmend auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Meiningen vom 17.09.2013 (Az: 2 K 440/12 Me) die Zweckvereinbarung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Eisenach als auch des Kreistages des Wartburgkreises bedarf.

 

Folglich wird die Zweckvereinbarung nunmehr dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. Die Zweckvereinbarung soll zum 01.04.2015 in Kraft treten.


Anlagenverzeichnis:

 

Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben der unteren Waffenbehörde