Betreff
2. Änderung der Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Jagdbehörde vom 02.12.1997
Vorlage
0199-StR/2015
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die 2. Änderung der Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Jagdbehörde vom 02.12.1997 zwischen dem Wartburgkreis und der Stadt Eisenach.

 


II. Begründung:

 

Der Stadtrat hat die Oberbürgermeisterin mit dem Beschluss des Haushaltssicherungskonzeptes beauftragt, Verhandlungen mit dem Wartburgkreis zur Einkreisung der Stadt Eisenach zu führen.     

 

Im Rahmen der dazu stattgefundenen Beratungen wurde u.a. vereinbart, dass vorfristige Kooperationen in Form von Zweckvereinbarungen geprüft werden. Bestandteil dieser Prüfung war der Bereich Jagd- und Waffenrecht (übertragener Wirkungskreis gemäß § 3 ThürKO).

 

Durch die Facharbeitsgruppe Personal und Organisation wurden die Details beraten. Es wurde festgestellt, dass die bestehende Zweckvereinbarung bzgl. der Aufgaben der unteren Jagdbehörde nur Teilaufgaben beinhaltet. Aus diesem Grund wurde empfohlen, die Aufgabe vollständig auf den Wartburgkreis zu übertragen. Ausgenommen davon bleibt weiterhin, die Gestattung der beschränkten Ausübung der Jagd in befriedeten Bezirken.

 

Anschließend erfolgte durch den Wartburgkreis die Ermittlung der Kostenerstattung. Danach ergibt sich ein Gesamtkostenerstattungsbetrag für die Aufgabenwahrnehmung der unteren Jagdbehörde von 9.500,00 Euro jährlich. Die bisherige Kostenerstattung belief sich auf 8.200,00 Euro jährlich.

 

Mit der Übertragung der Aufgaben der unteren Waffenbehörde sowie der Erweiterung der Aufgabenübertragung bei der unteren Jagdbehörde ist eine Stelleneinsparung von insgesamt 0,312 Stellen möglich. Diese Einsparung wurde bereits beim Stellenplan 2014 beim UA 11030 durch die Ausweisung einer 0,5 kw-Stelle berücksichtigt.

 

Gemäß §§ 11, 12 und 13 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) wurde die Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Jagdbehörde mit Schreiben vom 27.11.2014 zur Genehmigung der Kommunalaufsicht – Thüringer Landesverwaltungsamt – vorgelegt. Die Zweckvereinbarung sah ein Inkrafttreten zum 01.01.2015 vor.

 

Von Seiten der Kommunalaufsicht wurde mit Schreiben vom 19.12.2014 mitgeteilt, dass bezugnehmend auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Meiningen vom 17.09.2013 (Az: 2 K 440/12 Me) die Zweckvereinbarung des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Eisenach als auch des Kreistages des Wartburgkreises bedarf, auch wenn es sich um eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises handelt.

 

Folglich wird die Zweckvereinbarung nunmehr dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. Die Zweckvereinbarung soll zum 01.04.2015 in Kraft treten.

 

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wurde unter Berücksichtigung der anstehenden Jagdscheinverlängerungen im Februar und März bestimmt. Damit kann im Interesse der Jagdscheininhaber die Verlängerung in diesem Jahr noch von Seiten der Stadt vorgenommen werden. Für die Verlängerung im nächsten Jahr besteht dann ausreichend Zeit, den Jagdscheininhaberin die geänderte Zuständigkeit mitzuteilen.


Anlagenverzeichnis:

 

2. Änderung der Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Jagdbehörde vom 02.12.1997