Betreff
Bestellung eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung des optimierten Regiebetriebes Amt für Tiefbau und Grünflächen für das Geschäftsjahr 2014
Vorlage
0200-StR/2015
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die Bestellung des Wirtschaftsprüfungsunternehmens

BDO AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Arnstädter Str. 28

99096 Erfurt

als Prüfer für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2014 des optimierten Regiebetriebes

Amt für Tiefbau und Grünflächen.


II. Begründung:

 

Gemäß § 3 der Betriebssatzung des optimierten Regiebetriebes Amt für Tiefbau und Grünflächen finden für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen die Vorschriften der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (§§ 6 bis 25 Thüringer EBV) Anwendung.

 

Folglich hat neben der örtlichen Rechnungsprüfung eine Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer zu erfolgen.

 

Nach erfolgtem Wettbewerb im Jahre 2013 wurden aus vier renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Referenzmandate im Bereich kommunaler Unternehmen und damit die notwendigen Erfahr­ungen im kommunalspezifischen Haushalts- und Steuerrecht nachweisen konnten, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, als preislich günstigste Bieterin bei gleichgestellter Fachkompetenz und Leistungsfähigkeit ermittelt und inzwischen zwei mal durch den Stadtrat der Stadt Eisenach für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 und 2013 bestellt. des Jahresabschlusses 2012 bestellt (Beschluss – Nummer: StR/0731/2013).

 

Im Rahmen der BilMoG – Änderungen wurde § 319 a Abs. 1 Nr. 4 HGB dahingehend geändert, dass bei kapitalmarktorientierten Unternehmen i.S.d. § 264 d HGB Wirtschaftsprüfer für Folgeprüfungen auszuschließen sind, die für die Abschlussprüfung beim Unternehmen in sieben oder mehr Fällen verantwortlich waren.

 

Will man diese Regelung analog auf kommunale Unternehmen anwenden, kann man also vertretbar einen maximal siebenjährigen Turnus zugrunde legen. 

 

Entsprechend der Regelung zum Wechsel des Wirtschaftsprüfungsunternehmens mit einer sieben-Jahresfrist fand für die Abschlussprüfung des Jahres 2012 ein solcher Wechsel statt.

 

Das für den Jahresabschluss 2012 vorgelegte Angebot der BDO AG war ein Festpreisangebot mit einer Angebotssumme von Brutto 10.710,00 € (Netto 9.000,00 €). Dieser Festpreis stellt gleichzeitig die Angebotsgrundlage für die Wirtschaftsprüfung des Wirtschaftsjahres 2014 dar.

 

Auf Grund der positiven Erfahrungen mit diesem Unternehmen, deren Prüfer auch über den Rahmen der Abschlussprüfung hinaus unentgeltlich beratend tätig wurden, und nicht zuletzt der Effizienz einer mehrjährigen Abschlussprüfung durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen, infolge der vorhandenen Prüfungserfahrungen wird die erneute Bestellung der BDO AG empfohlen.

 

Gemäß § 25 Abs.1 THürEBV ist der Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ende einen Wirtschaftsjahres aufzustellen. Die Abschlussprüfung soll nach § 85 Abs. 1 ThürKO innerhalb von neun Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres abgeschlossen sein.

 

Die Zuständigkeit des Stadtrates der Stadt Eisenach für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss ergibt sich aus § 26 Abs. 2 Ziffer 12 ThürKO.