Betreff
Einwohneranfrage - Radspuren
Vorlage
EAF-0016/2015
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie hoch waren die Kosten aller in 2014 angelegten Radspuren?

2.      Wie hoch sind die Einnahmeeinbußen durch den Wegfall der Parkflächen zugunsten der Radspuren?

3.      Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung/Haushaltssperre diese Investitionen einschließlich der 30.000 € zum Ausbau der Linksabbiegespur an der Rennbahn/Grüner Baum realisiert?

4.      Wurde der Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrates in diese Maßnahme aufgrund der Haushaltssperre einbezogen und wenn ja mit welchem Ergebnis?

5.      Ist aufgrund des Abfräsens der Mittelspuren und der "falschen Radspuren" auf der Deckschicht in der Mühlhäuser Straße mit künftig eintretenden Schäden zu rechnen?


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Für die Anlage der Schutzstreifen in der Hospitalstraße entstandenen Kosten in Höhe von ca. 750 €  und in der Clemdastraße von ca. 1.100 €.

Die geschätzten Kosten für die Anlage der Streifen in der Mühlhäuser Straße werden bei ca. 4.000 € liegen.

 

Die Anlage von Radverkehrsanlagen dient der Verkehrssicherheit. Die Fahrbeziehung Hospitalstraße / Mühlhäuser Straße ist im Radverkehrskonzept als Hauptroute ausgewiesen. Sowohl hier als auch in der Clemdastraße ist gem. Konzept die Anlage von Radwegen vorgesehen. Da diese Anlage nur unter großem finanziellen Aufwand und mit baulichen Umgestaltungen leistbar ist, wurden vorerst nur Radfahrstreifen markiert.

 

Zu 2.

Es ist davon auszugehen, das Fahrzeuge, die früher in der Clemdastraße parkten, jetzt im Umfeld parken. Dort sind die Parkplätze ebenfalls bewirtschaftet, so dass Einnahmeverluste in der Summe nicht zu erwarten bzw. darstellbar sind.

 

Zu 3. und 4.

Markierungsarbeiten in derartigem Umfang sind nicht den Investitionen, sondern der Straßenunterhaltung zuzuordnen. Im Bereich der Rennbahn waren Reparaturarbeiten im Randbereich erforderlich, die auch im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung ohne gesonderte Beschlussfassung zulässig sind. Im Zuge einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung war es sinnvoll, gleichzeitig die geringfügige Verbreiterung zur Anlage der Linksabbiegespur vorzunehmen und diese nicht als gesonderte Maßnahme durchzuführen (Vermeidung von Mehrkosten durch erneute Baustelleneinrichtung, erneutes Anschneiden und Verfüllen der Asphaltdecke, erneute Verkehrsbeeinträchtigung durch eine Baustelle).

 

Zu 5.

Generell ist nicht mit Schäden zu rechnen, da das Abfräsen ein anerkanntes und zugelassenes Demarkierungsverfahren ist. Außerdem wird derzeit noch geprüft, ob einige, besonders tief demarkierte Bereiche der ehemaligen Mittelmarkierung sowie Pfeile im Kreuzungsbereich mit einer Ausgleichschicht überzogen werden.