I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Herrn/Frau
................................................
und
2.
Herrn/Frau
................................................
als Delegierte für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in
Dresden vom
09. Juni bis 11. Juni 2015 zu benennen.
Stellvertreterregelung
Als Stellvertreter zu 1. wird Herr/Frau
.......................................
und
als Stellvertreter zu 2. wird Herr/Frau
........................................
als Delegierte/r für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages benannt.
II. Begründung:
Mit Schnellbrief vom 04.02.2015 wurde die
Stadtverwaltung der Stadt Eisenach als unmittelbare Mitgliedstadt des Deutschen
Städtetages aufgefordert, in Vorbereitung der Hauptversammlung Abgeordnete mit
Stimmrecht zu entsenden. Nach § 6 Abs. 2 der Satzung können zur
Hauptversammlung mit Stimmrecht entsenden:
unmittelbare
Mitgliedstädte bis 250.000 Einwohner 2 Abgeordnete
Damit stehen der Stadt Eisenach unter
Zugrundelegung der amtlichen Einwohnerzahl nach dem Stand 31.12.2014 (42 083
Einwohner) - 2 Abgeordnete - zu. Die Hälfte der Abgeordneten soll aus
Mitgliedern der Vertretungskörperschaft bestehen.
Des Weiteren weist der Deutsche Städtetag
besonders darauf hin, dass neben den stimmberechtigten Abgeordneten die
stimmberechtigten Mitglieder des Hauptausschusses und des Präsidiums des
Deutschen Städtetages kraft Satzung (§ 6 Abs. 3) zur Hauptversammlung
stimmberechtigt sind. Dem Hauptausschuss gehört aus der Stadt Eisenach die
Oberbürgermeisterin, Frau Wolf, an.
Der Deutsche Städtetag teilt weiterhin mit, dass es auch diesmal möglich ist, neben den stimmberechtigten Mitgliedern weitere Teilnehmer(innen) als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung zu entsenden.
Anlagenverzeichnis:
Anlage – § 6 der Satzung des Deutschen Städtetages