Betreff
Benennung von 2 Delegierten der Stadt Eisenach für die 38. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Dresden
Vorlage
0162-StR/2015
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Herrn/Frau ................................................
und

2.      Herrn/Frau ................................................

 

als Delegierte für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Dresden vom
09. Juni bis 11. Juni 2015 zu benennen.

 

Stellvertreterregelung

 

Als Stellvertreter zu 1. wird Herr/Frau .......................................

und

als Stellvertreter zu 2. wird Herr/Frau ........................................

als Delegierte/r für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages benannt.


II. Begründung:

 

Mit Schnellbrief vom 04.02.2015 wurde die Stadtverwaltung der Stadt Eisenach als unmittelbare Mitgliedstadt des Deutschen Städtetages aufgefordert, in Vorbereitung der Hauptversammlung Abgeordnete mit Stimmrecht zu entsenden. Nach § 6 Abs. 2 der Satzung können zur Hauptversammlung mit Stimmrecht entsenden:

 

                        unmittelbare Mitgliedstädte bis 250.000 Einwohner               2 Abgeordnete

 

Damit stehen der Stadt Eisenach unter Zugrundelegung der amtlichen Einwohnerzahl nach dem Stand 31.12.2014 (42 083 Einwohner) - 2 Abgeordnete - zu. Die Hälfte der Abgeordneten soll aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft bestehen.

 

Des Weiteren weist der Deutsche Städtetag besonders darauf hin, dass neben den stimmberechtigten Abgeordneten die stimmberechtigten Mitglieder des Hauptausschusses und des Präsidiums des Deutschen Städtetages kraft Satzung (§ 6 Abs. 3) zur Hauptversammlung stimmberechtigt sind. Dem Hauptausschuss gehört aus der Stadt Eisenach die Oberbürgermeisterin, Frau Wolf, an.

 

Der Deutsche Städtetag teilt weiterhin mit, dass es auch diesmal möglich ist, neben den stimmberechtigten Mitgliedern weitere Teilnehmer(innen) als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung zu entsenden.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage – § 6 der Satzung des Deutschen Städtetages