Betreff
Anfrage des Stadtrates Herrn Schenke - Haushaltspolitische Relevanz
Vorlage
AF-0070/2010
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      In welchen finanziellen Größenordnungen wirken sich beide Entscheidungen, sollten sie umgesetzt werden, auf den Haushalt der Stadt aus?

2.      Inwieweit hat sich der OB an Protesten gegen die Entscheidung der Absenkung des Bundesanteils der Kosten für Unterkunft und Heizung beteiligt?

 


ich beantworte Ihre Anfrage zu den haushaltsmäßigen Auswirkungen (1.) wie folgt:

 

Die Absenkung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft von 26,0 % auf 23,6 % bezieht sich auf den Bundesdurchschnitt.

 

Für den Freistaat Thüringen ist die Absenkung der Bundesbeteiligung von bisher 25,4 % (Vgl. § 46 Abs. 6 SGB II) auf dann 23,0 % vorgesehen. Im Entwurf des Haushaltes 2010 wurde bereits mit der reduzierten Bundesbeteiligung gerechnet (siehe Erläuterungen auf Seite 160).

 

Ausgehend von dem geplanten Ausgabeansatz 2010 für die Kosten der Unterkunft (Haushaltsstellen 48200.69100 und 48200.69101) in Höhe von 9.706.000 €  (entspricht in etwa dem tatsächlichen Ergebnis 2009) ergibt sich bei einer Beteiligungsquote von 23,0 % der kalkulierte Einnahmeansatz von 2.232.380 €. Im Vorjahr wurden aufgrund der Bundesbeteiligung von 25,4 % Einnahmen in Höhe von 2.431.750,71 € erzielt.

 

Im Vergleich zu 2009 ist damit bei etwa gleich bleibenden Ausgaben von einer Mindereinnahme in Höhe von rd. 199,4 T€ auszugehen.

 

 

Im Bereich der Personalkosten führt die lineare Tariferhöhung von 1,2 % für das Haushaltsjahr 2010 zu einer Erhöhung um rd. 183,1 T€. Eine entsprechende Berücksichtigung im Haushalt muss noch erfolgen.