I. Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Die Geschäftsordnung des Stadtrates Eisenach wird wie nachstehend
geändert,
1. § 7 Einberufung
(2) Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe von Ort, Zeitpunkt und
Tagesordnung. Unterlagen und sonstiges Schriftmaterial sind den
Stadtratsmitgliedern mindestens 10 Kalendertage vor der Stadtratssitzung zur
Verfügung zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Anfragen der
Stadtratsmitglieder.
2. § 24 Niederschrift
(3) Werden vom Redner Schriftsätze verlesen, so sollen sie dem Schriftführer im
Original oder in Abschrift als Anlage für die Niederschrift zur Verfügung
gestellt werden.
In der Stadtratssitzung getroffene Aussagen von Vertretern der Stadtverwaltung
hinsichtlich künftiger Berichterstattungen oder künftigen Tätigwerdens der
Stadtverwaltung sind in die Niederschrift aufzunehmen.