I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Die
Richtlinie für Ehrungen der Stadt Eisenach wird in der als Anlage vorliegenden
Neufassung beschlossen.
II. Begründung:
Die aktuelle Fassung der Richtlinie wurde 1996 vom Stadtrat beschlossen. Eine Anpassung der Richtlinie ist geboten. So wird beispielsweise noch die frühere Struktur des Landestheaters Eisenach im damaligen Verbund mit dem Theater in Rudolstadt.
Zudem sind mehrere begriffliche Klarstellungen erforderlich. So benennt die Richtlinie entsprechend § 11 ThürKO fast durchgängig die Möglichkeit der Ehrung von „Persönlichkeiten“. Nur im Falle der Verleihung der Ehrenmedaille wird konkret von Ehrung eines „Bürgers“ gesprochen. Diese begriffliche Abweichung würde jedoch bedeuten, dass eine geeignete Persönlichkeit, die nicht Bürger der Stadt Eisenach ist, nicht mit der Ehrenmedaille geehrt werden könnte.
Darüber hinaus werden weitere redaktionelle Änderungen vorgeschlagen.
Anlagenverzeichnis:
· RL Ehrungen Neufassung Lesefassung
· RL Ehrungen Änderung Synopse