II. Fragestellung
1.
Wie
wird der nunmehr durch den Fehler der "freihändigen Vergabe", der der
Oberbürgermeisterin bei der Vergabe der Stelle des Managers "Deutscher
Wandertag" unterlief, zeitlich und inhaltlich kompensiert?
2.
Seit
wann hat die Oberbürgermeisterin Kenntnis davon, dass die Stelle für den
Wandertag vom Land gefördert wird und dass diese nicht der Vorbereitung der
Lutherdekade dient?
3.
Wer
autorisierte die freihändige Vergabe und die Auswahl der Büros durch seine
Unterschrift, da wiederholt der zuständige Amtsleiter und nicht die
Oberbürgermeisterin in der Presse dazu Stellung nimmt?
4.
Muss
die Stadt Eisenach aufgrund des fehlerhaften Verfahrens und der nun zu spät
erfolgten öffentlichen Ausschreibung auf die für 2014 vom Land bereit
gestellten 50.000 € verzichten da der
Arbeitsbeginn erst 2015 ist?
5.
Weshalb
wurde der Ausschreibungstext für diese Stelle (sowohl für die freihändige
Vergabe als auch für die aktuelle öffentliche Ausschreibung) nicht mit dem
Hauptausschuss abgestimmt?
6.
Welche
drei Bewerber sollten bei der freihändigen Vergabe durch die Oberbürgermeisterin
ein Angebot abgeben?
7.
Wird
die Oberbürgermeisterin den Hauptausschuss am Auswahlverfahren zur Besetzung
dieser Stelle beteiligen? (Wenn nein, warum nicht?)
Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Zunächst ist darauf zu verweisen, dass der Begriff “Manager” nicht den Kern der Sache trifft.
Auf Aufforderung des damaligen Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) hat die Stadt Eisenach am 13.11.2014 einen Antrag auf Förderung “Kulturelles Rahmenprogramm Jubiläumsjahr 2017 – hier: 117. Deutscher Wandertag” in Höhe von 50.000 Euro gestellt.
Auf eine weitere Aufforderung des TMBWK hat die Stadt Eisenach am 1.12.2014 einen weiteren Antrag auf “Barrierefreie kulturtouristische Angebote für Eisenach” in Höhe von 50.000 Euro gestellt.
Am 2.12.2014 erhielt die Stadt schließlich einen Fördermittelbescheid in Höhe von 150.000 Euro “Maßnahmen im Rahmen der Vorbereitung des 117. Deutschen Wandertages 2017”. Diese Bewilligung ist als Projektförderung ausgegeben. Der Förderzeitraum bezieht sich dabei auf die Jahre 2014 bis 2016. Die Verwendungsnachweise sind bis zum 31.12.2017 zu erbringen. Der Fördermittelbescheid enthält u.a. sachliche Verwaltungsausgaben für die Jahr 2015 und 2016 in jeweiliger Höhe von 30.000 Euro, die für die Erbringung einer Leistung im Sinne der Vorbereitung eines kulturellen Rahmenprogramms für den 117. Deutschen Wandertag. Die anderen zu vergebenden Leistungen betreffen sonstige Sachausgaben wie die Gestaltung eines Welcome-Centers, Publikationen, Einrichtung eines Back-Office-Bereiches für die Geschäftsstelle, IT-Technik etc. Insofern ist die Annahme, dass 150.000 Euro für die Besetzung einer Personalstelle zur Verfügung stehen, falsch.
Im Interesse einer schnellen Realisierung wurden am 18.12.2014 Gespräche mit Personen geführt, von denen angenommen wurde, dass sie eine Leistung in dem gewünschten Sinne erbringen können. Ein weiterer verwaltungsinterner Klärungsprozess führte im Nachgang aber zu dem Ergebnis, dass es aus verschiedenen Gründen mehr im Interesse der Sache ist, die gewünschte Leistung nicht auf der Basis eines Honorarvertrages sondern im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens mit einer freihändigen Vergabe zu vergeben. Dies wurde mit der Vergabekammer des Landesverwaltungsamtes und mit dem zuständigen Ministerium abgestimmt. Es wird jetzt mit dem Ziel, die Leistung bis zum 1. April 2015 zu vergeben, das Interessenbekundungsverfahren mit anschließender Leistungsvergabe vorangetrieben.
Zu 2.:
Der Bewilligungsbescheid des TMBWK datiert vom 2.12.2014. Er ist benannt als Förderung von “Maßnahmen im Rahmen der Vorbereitung des 117. Deutschen Wandertages 2017”. In internen Abstimmungen mit dem TMBWK wurde jedoch klar gestellt, dass bestimmte geförderte Projekte einen Nutzen sowohl für den Wandertag wie auch für das Jubiläumsjahr 2017 insgesamt haben.
Zu 3.:
Auf Grund des immensen Zeitdrucks wurden im Dezember 2014 mit einigen geeignet erscheinenden Bewerbern Gespräche geführt, die im Ergebnis jedoch nicht zu einer Vergabe führten.
Zu 4.:
Nein, alle Schritte sind mit dem zuständigen Ministerium abgestimmt.
Die Mittel in Höhe von 50.000 EUR für das Jahr 2014 wurden, wie unter 1.
beschrieben, in einem separaten Antrag
“barrierefreie kulturtouristische Angebot für Eisenach” beantragt. Die Mittel
für das kulturelle Rahmenprogramm 2017 sind für die Jahre 2015 und 2016 beantragt
und auch so bewilligt.
Zu 5.:
Weil das nach § 27 der Geschäftsordnung des Stadtrats nicht in die
Kompetenz des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) fällt.
Zu 6.:
Diese Frage kann aus rechtlichen Gründen nicht beantwortet werden.
Zu 7.:
Nein, es handelt sich nicht um eine Zuständigkeit des HFA.
Siehe Nr. 5