Betreff
Einwohneranfrage - Radspur Mühlhäuser Straße und Linksabbiegespur Grüner Baum
Vorlage
EAF-0022/2015
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie begründet die Oberbürgermeisterin gegenüber den anfragenden Bürgern und Stadträten ihre falsche Antwort, da diese nicht den von der Oberbürgermeisterin im Interview vom 14.02.2015 erneut wiederholten Intensionen einer transparenten und ehrlichen Zusammenarbeit entspricht?

2.      Wie begründet die Oberbürgermeisterin nach nunmehriger Klärung der Sachlage durch das LVwA, dass sie den Stadtrat nicht in die Finanzierung dieser Maßnahmen einbezog?

3.      Warum wurde durch die Oberbürgermeisterin weder beim LVwA noch im Stadtrat die von ihr ebenfalls genannte Begründung für diese Investition „Herstellung der Verkehrssicherungspflicht" nicht als notwendige „unabweisbare Maßnahme" beantragt und begründet, wie es das Gesetz vorschreibt?

4.      Wie werden diese Maßnahmen (Aufbringung aller Radspuren und Linksabbiegespur) als „unabweisbare Maßnahme zur Verkehrssicherung" begründet?

5.      Warum finden die außer- und überplanmäßigen Ausgaben (ca. 40.000 €) in der Berichtsvorlage an den Stadtrat vom 17.01.2015 keine Erwähnung?

6.      Welche weiteren Maßnahmen wurden auf Anweisung der Oberbürgermeisterin durch den Regiebetrieb trotz vorläufiger Haushaltsführung ohne Stadtratsbeschluss ausgeführt und in welcher finanziellen Höhe?


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Weder in den Antworten auf Ihre vorherigen Anfragen noch an anderer Stelle wurde behauptet, dass der Regiebetrieb nicht der Haushaltssperre unterliegt. Der städtische Haushalt und der Wirtschaftsplan als Teil des Haushalts werden immer gemeinsam beschlossen, ebenso wird die Haushaltssperre parallel auch für diesen Bereich verfügt.

 

Zu 2. und 3.

Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sind aufgrund rechtlicher Verpflichtung von der Kommune auch in haushaltsloser Zeit zu leisten (§ 61 ThürKO), so dass eine gesonderte Genehmigung beim LVwA bzw. Stadtrat nicht einzuholen war.

 

Zu 4.

Anordnungen der Verkehrsbehörde im übertragenen Wirkungskreis dienen regelmäßig der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Verkehrssicherheit.

 

Zu 5.

Die Maßnahme wurde aus dem Wirtschaftsplan des Regiebetriebes finanziert, hier gibt es keine außer- oder überplanmäßigen Ausgaben.

 

Zu 6.

Durch den Regiebetrieb wurden in 2014 Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Verkehrssicherheit in folgenden Bereichen durch beauftragte Firmen durchgeführt (jeweils Gesamtumfang):

Straßenunterhaltung               419.740 €

Gehwegunterhaltung               242.940 €

Allgemeiner Wegebau            27.500 €

Hochwasserrückhaltung         34.730 €

Stützmauerunterhaltung         4.590 €

Brückenunterhaltung               61.260 €

Stützmauerunterhaltung         14.740 €

Brückenprüfung                      18.200 €

Außerdem erfolgten Arbeiten zur Verkehrssicherung durch den Bauhof und das Sachgebiet Grünflächen. Ein Stadtratsbeschluss ist für all diese Arbeiten nicht erforderlich.