II. Fragestellung
1
Friedhofskommission/Gestaltungsrat
Laut § 36 der aktuellen Friedhofssatzung, .ist die Friedhofsverwaltung
ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zur Satzung, insbesondere Gestaltungs- und
Belegungspläne. Des Weiteren wird in Absatz 2 ausgeführt, dass der
Oberbürgermeister zur Unterstützung der Aufgabenerfüllung eine
Friedhofskommission einberufen kann. Hieraus ergeben sich folgende Fragen:
1.1
Wann wurden in den vergangen 20 Jahren
Friedhofskommissionen berufen?
1.2
Für jede berufene Kommission aus Frage 1.1: Für
welchen Zeitraum wurde sie jeweils berufen?
1.3
Für jede berufene Kommission aus Frage 1.1: Wie war die Kommission
zusammengesetzt?
1.4
Welches sind/waren die Auswahlkriterien der
Kommissionsmitglieder?
1.5
Wie oft tagt(e) eine berufene Friedhofskommission
durchschnittlich im Kalenderjahr?
1.6
Tagt die Kommission öffentlich oder unter
Ausschluss der Öffentlichkeit?
1.7
Falls die Kommission unter Ausschluss der
Öffentlichkeit tagt, welches sind die Gründe für die Nichtöffentlichkeit?
1.8
Wird bei Zusammenkünften der Friedhofskommission
ein Protokoll geführt? Falls nein, weshalb nicht?
1.9
Falls ein Protokoll, wie in Frage 1.8 erfragt,
geführt wird, ist dieses öffentlich einsehbar?
1.10
Falls das Protokoll aus Frage 1.9 nicht öffentlich
einsehbar ist: Was sind die Gründe für dessen Nichtöffentlichkeit?
1.11
Falls in den letzten 20 Jahren keine
Friedhofskommission oder ein ähnliches beratendes Gremium berufen wurde: Aus
welchen Quellen hat die Friedhofsverwaltung Expertise bezogen bzw. ist beraten
worden?
2
Gestaltungsvorschriften
2.1
Wann wurden in den letzten 20 Jahren die
Gestaltungsvorschriften geändert?
2.2
Für jede Änderung aus Frage 2.1: War an der
jeweiligen Änderung eine berufene Friedhofskommission beteiligt?
2.3
Falls keine eingesetzte/berufene Kommission an den
Änderungen beteiligt war: Welcher Personenkreis hat die jeweiligen Änderungen
vorgeschlagen/ausgearbeitet?
3
Auftragsvergabe
3.1
Wie hoch (in Euro) war das gesamte Auftragsvolumen,
welches im Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltung an Unternehmen der
Privatwirtschaft vergeben worden ist, in den letzten 20 Jahren, jeweils bezogen
auf das einzelne Kalenderjahr?
3.2
Wie viel Prozent vom unter Frage 3.1 angegebenen
Auftragsvolumen wurden mittels einer Ausschreibung nach VOB/A vergeben, jeweils
bezogen auf das einzelne Kalenderjahr?
3.3
Welche Vergabearten (nach VOB/A §§ 3 und 3a) fanden
in den letzten 20 Jahren Anwendung?
3.3.1
Auf welchem Weg wurde zur Abgabe von Angeboten
aufgefordert?
3.3.2
Wie viele Angebote wurden in der Regel bei einem zu
vergebenden Auftrag angefordert?
3.3.3
Wie viele Angebote gingen in der Regel nach
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots bzw. einer öffentlichen Ausschreibung
ein?
3.3.4
Wird ein Posteingangs- und Postausgangsbuch, oder
eine vergleichbare Dokumentation, geführt, an Hand deren die Aufforderungen zur
Abgabe eines Angebots sowie der Eingang von Angeboten nachvollzogen werden
kann? Falls nein, weshalb ist das so?
3.4
Bezogen auf die unterschiedlichen Vergabearten nach
VOB/A, wie hoch ist der prozentuale Bezug der einzelnen Vergabearten
zueinander?
3.5
Wer prüft bei Auftragfertigstellung die Einhaltung
der Vorgaben, die durch Friedhofsatzung und Gestaltungsordnung gemacht werden?
3.6
Wird bei Auftragsabnahme Protokoll über die
Einhaltung der Gestaltungsvorschriften geführt?
3.7
Gab es in den letzten 20 Jahren Auftragsabnahmen,
bei denen festgestellt wurde, dass Gestaltungsvorschriften durch die
ausführende Firma nicht eingehalten wurden?
3.8
Wenn ein Fall wie unter 11.3.7 beschrieben
aufgetreten ist, wie wurde in einem solchen Fall verfahren?
3.9
Welche verbindlichen Regeln gelten zur
Standfestigkeitsprüfung von Grab- und Denkmälern?
3.10
Gibt es bzgl. der Standfestigkeitsprüfung
Ausnahmeregelungen, die nicht für alle Auftragnehmer Gültigkeit haben? Falls
ja, warum ist das so?
Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Den Vorwurf der Intransparenz möchte ich entschieden zurückweisen. Fragen oder auch Anregungen von Bürgern speziell zur Friedhofs-Gestaltungssatzung sind hier nicht bekannt. Sofern Fragen oder Probleme von Gewerbetreibenden an die Verwaltung herangetragen wurden, wurde immer versucht, diese durch das Amt für Tiefbau und Grünflächen kurzfristig zu klären.
Ihre umfangreichen und sehr detaillierten Fragen sind aufgrund der personellen Situation (Nichtbesetzung der Stelle der Abteilungsleitung Infrastruktrumanagement) kurzfristig leider nicht zu beantworten. Ich kann Ihnen aber anbieten, sich direkt mit dem Amtsleiter des Amtes für Tiefbau und Grünflächen in Verbindung zu setzen, um in einem gemeinsamen Termin zumindest einen Teil Ihrer Fragen zu klären und damit die Beantwortung für die Verwaltung etwas zu vereinfachen.