Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Quentel - Maschinenlesbarer und barrierefreier Haushaltsplan
Vorlage
AF-0074/2015
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Aus welchen Gründen wird das Dokument des Haushaltsplans nicht aus den verwaltungsinternen Excel Dateien anhand der PDF Export Funktion gängiger Bürosoftware wie Microsoft Excel oder anderer Software erstellt sondern lediglich aus einem ausgedruckten Dokument gescannt?

2.      Wie wird seitens der Stadtverwaltung die mangelnde Barrierefreiheit für blinde Menschen sowie für Menschen mit einer Sehbehinderung in Hinblick auf das Öffentlichkeitsprinzip und Prinzipien der Inklusion bewertet?

3.      Wird es zukünftig Verbesserungen in dieser Problematik geben und wird der Haushaltsplan zukünftig maschinenlesbar veröffentlicht um eine größere Transparenz, der im Sachverhalt geschilderten Aspekte, zu ermöglichen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Der Haushaltsplan 2014 wurde auf der Homepage der Stadt Eisenach in seinen Bestandteilen im Dateiformat PDF zur Verfügung gestellt. Die einzelnen PDF-Dokumente wurden dabei aus den zugrundeliegenden Word- und Exceldateien generiert. (Technische) Grundlage hierfür stellte die Einführung einer neuen HKR-Software in der Stadtverwaltung Eisenach dar. Somit sind alle Funktionen, die Acrobat Reader anbietet, gewährleistet.

 

Basierend auf der Anfrage wurden die einzelnen Dateien auf Funktionsfähigkeit mit den gängigen, aktuellen Browsern (Internet Explorer 11; Mozilla Firefox 24; Google Chrome 41) sowie Acrobat Reader (Version XI) getestet. Der Test hat ergeben, dass die Funktionsfähigkeit auf Seiten des Anbieters gewährleistet ist.

 

Die Stadtverwaltung hat dagegen keinen Einfluss auf Aktualität oder Einstellungen der verwendeten Browser, des Acrobat Readers bzw. der Einstellungen vorhandener Virenscanner oder Firewalls der abrufenden User.

 

Zu 2.: Das Internetangebot der Stadtverwaltung kann mit den derzeit vorhandenen Mitteln nicht auf das technische Niveau umgestaltet werden, um den nachgefragten Ansprüchen gerecht werden zu können. Erst wenn sich die finanzielle Situation der Stadt Eisenach in einem Maße verbessern sollte, dass auch diese Maßnahme realisiert werden kann, wird dieses Vorhaben weiterverfolgt werden können.

 

Zu 3.:

Es ist vorgesehen, auch künftig die beschlossenen und genehmigten Haushaltspläne der Stadt Eisenach gemäß § 57 ThürKO bekanntzumachen und in zeitgemäßer elektronischer Form zur Einsichtnahme zur Verfügung zu halten.