Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Kosten für die Sanierung oder den Ersatzneubau der Brücke über die Hörsel in der Friedrich-Naumann-Straße
Vorlage
AF-0080/2015
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten für eine umfassende Sanierung bzw. den Ersatzneubau einer Brücke über die Hörsel in der Friedrich-Naumann-Straße, die zukünftig wieder für den PKW-Verkehr freigegeben würde (soweit bekannt bitte vergleichend gegenüberstellen)?

2.      Wie hoch belaufen sich aktuell die jährlichen Mietkosten für die Behelfsbrücke für Fußgänger über die Hörsel?

3.      Welche Möglichkeiten für die anteilige Finanzierung der Investitionskosten über Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes gäbe es und in welcher Höhe (Förderanteile bitte jeweils nach Geldgeber und Förderprogramm aufschlüsseln)?

4.      Wäre es grundsätzlich möglich, die umfassende Sanierung der Brücke im Rahmen der Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes für die Stadt Eisenach zu realisieren, hat es hierzu eine Anfrage bei der Landesregierung gegeben und mit welchem Ergebnis (bitte möglichen städtischen Eigenanteil mit angeben)?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Die 1911 gebaute Brücke weist irreparable Schäden auf und kann nicht mehr saniert werden. Der Ersatzneubau kostet nach derzeitigem Stand 1,650 Mio€.

 

Zu 2.

Jährliche Mietkosten  =  12.020,04 €

Prüfungen jährlich      =   1.763,36 €

                                       13.783,40 €             

 

Zu 3.

Eine Förderung als wichtige innerörtliche Straße über RL – Kommunaler Straßenbau erscheint möglich, gefördert werden 75 % der förderfähigen Baukosten.

 

Zu 4.

Der Ersatzneubau der Brücke soll als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Hochwasserschutz (TLUG) und dem Abwassersammler (TAV EE) ausgeführt werden!

Derzeit läuft die Entwurfsplanung zum Hochwasserschutz MK III durch die TLUG, die Abstimmungen / Beratungen mit der TLUG erfolgen regelmäßig, nicht nur bzgl. Technischer und gestalterischer Fragen sondern auch zur Finanzierung. Ob Kostenanteile des Brückenneubaues im Zuge der Umsetzung des Hochwasserschutzeskonzeptes durch das Land übernommen werden, kann derzeit noch nicht beurteilt werden.