Betreff
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion - Finanzielle Mittel Ortsteile
Vorlage
AF-0085/2015
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Seit wann und auf welcher Grundlage (Stadtratsbeschluss?) werden die Ortsteile mit diesen Mitteln ausgestattet?

2.      In einer Sitzung der Oberbürgermeisterin mit den Ortsteilbürgermeistern wurde die Möglichkeit erwogen, diese Gelder zu bündeln und damit den Ortsteilen eine Art eigene Haushaltstelle zuzuordnen. Ist diese Form der finanziellen Ausstattung der Ortsteile noch geplant und wann findet die Umsetzung statt?

3.      In den vergangenen Jahren wurden die Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte in den jeweiligen Ortsteilen aufgefordert, für wichtige Vorhaben in ihren Orten sogenannte Prioritätenlisten in der Stadtverwaltung abzugeben.          
(Wie viele und welche der Projekte auf diesen Listen konnten durch die Verwaltung umgesetzt werden? Welche Projekte konnten nicht und seit wann nicht umgesetzt werden?

4.      Welche Investitionen wurden mit welchem Umfang (Ort, Jahr und Summe) seit 2005 zur Verbesserung der Infrastruktur und der Lebensqualität der Bürger in den Ortsteilen durch die Stadt Eisenach getätigt? 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

In einer Beratung des damaligen Oberbürgermeisters Dr. Brodhun mit den Ortsteilbürgermeistern wurde festgelegt, dass die Ortsteile mit einem Betrag von 3 DM pro Einwohner für repräsentative Zwecke ausgestattet werden sollen. Weiterhin wurden finanzielle Mittel für Arbeitseinsätze (damals 900 DM) pro Ortsteil bestimmt.

Diese Mittel wurden ab 1996 im Haushalt eingestellt.

Seit 2002 werden pro Einwohner 1,46 Euro und für Arbeitseinsätze 460,16 Euro im Haushalt eingeplant (Euro-Umstellung).

Im Verlauf der vergangenen Jahre erfolgte eine Rundung der Beträge auf 1,50 Euro pro Einwohner für Repräsentationen und 460 Euro für Arbeitseinsätze.

 

Die investiven Mittel in Höhe von 2.500 Euro jährlich pro Ortsteil wurden während der Amtszeit des damaligen Oberbürgermeisters Schneiders im Jahr 2000 in analoger Verfahrensweise festgelegt. Diese Mittel werden seit 2001 (damals 5.000 DM) bereitgestellt.

 

Einen gesonderten Stadtratsbeschluss zu dieser Verfahrensweise gibt es, mit Ausnahme von Beschlüssen zum Haushalt im jeweiligen Haushaltsjahr, nicht.

 

Zu 2.:

In einer Beratung der Oberbürgermeisterin mit den Ortsteilbürgermeistern zu Jahresbeginn 2014 wurde andiskutiert, den Ortsteilen diese Mittel als ein Budget zuzuweisen, über das sie souverän verfügen können. Damit sollte die Abrechnung vereinfacht und der Aufwand für alle Beteiligten deutlich reduziert werden. Die Bildung eines Budgets setzt jedoch voraus, dass der Haushalt der Stadt rechtzeitig vor Jahresbeginn in Kraft treten kann. Da die Mittel für die Ortsteile eine freiwillige Leistung der Stadt darstellen, kann im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nur als Einzelfallentscheidung die Bereitstellung der Mittel erfolgen. Aus diesem Grunde konnte bisher die Bildung von Budgets für die Ortsteile nicht umgesetzt werden. Auf diese Umsetzungshürden wurden die Ortsteilbürgermeister in der Beratung Anfang 2014 hingewiesen.

 

 

Zu 3.:

Von den Ortsteilräten beschlossene Prioritätenlisten liegen nur von Neukirchen aus 2012 und Stockhausen aus 2014 vor. Diese beinhalten jedoch nicht nur reine Investitionen, sondern auch andere für den Ortsteil wichtige Maßnahmen.

 

In den letzten Jahren konnten im Bereich Hochbau für die Ortsteile nur die 2.500,- € aus dem Vermögenshaushalt in der Haushaltstelle 88000. 940000 verausgabt werden. Prioritätenlisten dazu wurden dabei durch die Ortsteilsräte nicht eingereicht. Die Ortsteilräte reichten für das jeweilige Jahr die Maßnahmen ein, die im Rahmen der 2.500,- € realisiert werden sollten und diese wurden dann durch die Abt./SG Hochbau in Verbindung mit dem jeweiligen Ortsteilbürgermeister realisiert. Zusätzlich wurden im Jahr 2005 im OT Stedtfeld finanzielle Mittel i. H. von 39.514,33 € für Abbrucharbeiten am Denkmalplatz und im Jahr 2007 94.116,15 € für Wärmeschutzarbeiten in Fachwerkoptik am Lindenrain 12 (richterliche Auflage) ausgegeben. 

 

Zu 4:

Die finanziellen Mittel in Höhe von 2.500,- € je Ortsteil wurden in den Jahren 2005 - 2009 u. 2013-2014 ausgereicht.

Die finanziellen Mittel wurden auf Grund ihrer Größenordnung überwiegend für Materialien und oder für Ausstattungen verwendet.

 

 

Investive Baumaßnahmen in den Ortsteilen von 2005 bis 2015 Tiefbau

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nr.

Maßnahme

Ortsteil

Kosten

Jahr d. Ausführung

 

 

 

 

 

1

Stützwand Am Rain

Berteroda

37.796,56 €

2005

 

 

 

 

 

2

Straßenbeleuchtung Am Schlößchen

Berteroda

24.596,83 €

2005

 

 

 

 

 

3

Herkules - Radweg

Stedtfeld

426.358,56 €

2010

 

 

 

 

 

4

Flurbereinigungsverfahren Eisenach-Nord

Madelungen + Stregda

84.500,00 €

2006 - 2014

 

 

 

 

 

5

Flurbereinigungsverfahren Großenlupnitz

Stockhausen

13.000,00 €

2011 - 2014

 

 

 

 

 

6

Flurbereinigungsverfahren Hötzelsroda

Neukirchen, Berteroda,

45.700,00 €

2012 - 2015

 

 

Hötzelsroda

 

 

 

 

 

 

 

7

Radweg Eisenach - Stockhausen

Stockhausen

150.000,00 €

2015 - 2016