II. Fragestellung
1. Seit wann und auf welcher Grundlage (Stadtratsbeschluss?) werden die Ortsteile mit diesen Mitteln ausgestattet?
2. In einer Sitzung der Oberbürgermeisterin mit den Ortsteilbürgermeistern wurde die Möglichkeit erwogen, diese Gelder zu bündeln und damit den Ortsteilen eine Art eigene Haushaltstelle zuzuordnen. Ist diese Form der finanziellen Ausstattung der Ortsteile noch geplant und wann findet die Umsetzung statt?
3.
In den vergangenen Jahren wurden die
Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte in den jeweiligen Ortsteilen
aufgefordert, für wichtige Vorhaben in ihren Orten sogenannte Prioritätenlisten
in der Stadtverwaltung abzugeben.
(Wie viele und welche der Projekte auf diesen Listen konnten durch die
Verwaltung umgesetzt werden? Welche Projekte konnten nicht und seit wann nicht
umgesetzt werden?
4. Welche Investitionen wurden mit welchem Umfang (Ort, Jahr und Summe) seit 2005 zur Verbesserung der Infrastruktur und der Lebensqualität der Bürger in den Ortsteilen durch die Stadt Eisenach getätigt?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
In einer Beratung des damaligen Oberbürgermeisters Dr. Brodhun mit den Ortsteilbürgermeistern wurde festgelegt, dass die Ortsteile mit einem Betrag von 3 DM pro Einwohner für repräsentative Zwecke ausgestattet werden sollen. Weiterhin wurden finanzielle Mittel für Arbeitseinsätze (damals 900 DM) pro Ortsteil bestimmt.
Diese Mittel wurden ab 1996 im Haushalt eingestellt.
Seit 2002 werden pro Einwohner 1,46 Euro und für Arbeitseinsätze 460,16 Euro im Haushalt eingeplant (Euro-Umstellung).
Im Verlauf der vergangenen Jahre erfolgte eine Rundung der Beträge auf 1,50 Euro pro Einwohner für Repräsentationen und 460 Euro für Arbeitseinsätze.
Die investiven Mittel in Höhe von 2.500 Euro jährlich pro Ortsteil wurden während der Amtszeit des damaligen Oberbürgermeisters Schneiders im Jahr 2000 in analoger Verfahrensweise festgelegt. Diese Mittel werden seit 2001 (damals 5.000 DM) bereitgestellt.
Einen gesonderten Stadtratsbeschluss zu dieser Verfahrensweise gibt es, mit Ausnahme von Beschlüssen zum Haushalt im jeweiligen Haushaltsjahr, nicht.
Zu 2.:
In einer Beratung der Oberbürgermeisterin mit den Ortsteilbürgermeistern zu Jahresbeginn 2014 wurde andiskutiert, den Ortsteilen diese Mittel als ein Budget zuzuweisen, über das sie souverän verfügen können. Damit sollte die Abrechnung vereinfacht und der Aufwand für alle Beteiligten deutlich reduziert werden. Die Bildung eines Budgets setzt jedoch voraus, dass der Haushalt der Stadt rechtzeitig vor Jahresbeginn in Kraft treten kann. Da die Mittel für die Ortsteile eine freiwillige Leistung der Stadt darstellen, kann im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nur als Einzelfallentscheidung die Bereitstellung der Mittel erfolgen. Aus diesem Grunde konnte bisher die Bildung von Budgets für die Ortsteile nicht umgesetzt werden. Auf diese Umsetzungshürden wurden die Ortsteilbürgermeister in der Beratung Anfang 2014 hingewiesen.
Zu 3.:
Von den Ortsteilräten beschlossene Prioritätenlisten liegen nur von
Neukirchen aus 2012 und Stockhausen aus 2014 vor. Diese beinhalten jedoch nicht
nur reine Investitionen, sondern auch andere für den Ortsteil wichtige
Maßnahmen.
In den letzten Jahren konnten im Bereich Hochbau für die Ortsteile nur
die 2.500,- € aus dem Vermögenshaushalt in der Haushaltstelle 88000. 940000
verausgabt werden. Prioritätenlisten dazu wurden dabei durch die Ortsteilsräte
nicht eingereicht. Die Ortsteilräte reichten für das jeweilige Jahr die
Maßnahmen ein, die im Rahmen der 2.500,- € realisiert werden sollten und diese
wurden dann durch die Abt./SG Hochbau in Verbindung mit dem jeweiligen
Ortsteilbürgermeister realisiert. Zusätzlich wurden im Jahr 2005 im OT
Stedtfeld finanzielle Mittel i. H. von 39.514,33 € für Abbrucharbeiten am
Denkmalplatz und im Jahr 2007 94.116,15 € für Wärmeschutzarbeiten in Fachwerkoptik
am Lindenrain 12 (richterliche Auflage) ausgegeben.
Zu 4:
Die finanziellen Mittel in Höhe von 2.500,- € je Ortsteil wurden in den
Jahren 2005 - 2009 u. 2013-2014 ausgereicht.
Die finanziellen Mittel wurden auf Grund ihrer Größenordnung überwiegend
für Materialien und oder für Ausstattungen verwendet.
Investive Baumaßnahmen in den
Ortsteilen von 2005 bis 2015 Tiefbau |
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Nr. |
Maßnahme |
Ortsteil |
Kosten |
Jahr d. Ausführung |
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1 |
Stützwand
Am Rain |
Berteroda |
37.796,56 € |
2005 |
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2 |
Straßenbeleuchtung
Am Schlößchen |
Berteroda |
24.596,83 € |
2005 |
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3 |
Herkules
- Radweg |
Stedtfeld |
426.358,56 € |
2010 |
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4 |
Flurbereinigungsverfahren
Eisenach-Nord |
Madelungen
+ Stregda |
84.500,00 € |
2006 - 2014 |
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5 |
Flurbereinigungsverfahren
Großenlupnitz |
Stockhausen |
13.000,00 € |
2011 - 2014 |
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6 |
Flurbereinigungsverfahren
Hötzelsroda |
Neukirchen,
Berteroda, |
45.700,00 € |
2012 - 2015 |
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Hötzelsroda |
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7 |
Radweg
Eisenach - Stockhausen |
Stockhausen |
150.000,00 € |
2015 - 2016 |