Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Frau Rexrodt - Lutherdekade
Vorlage
AF-0087/2015
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wann und welcher Abteilung der Landesregierung legte die Oberbürgermeisterin  die Konzepte der Stadt Eisenach zur „Lutherdekade“ vor?

2.      Wurde mit den Konzepten ein Finanzierungsplan mit entsprechendem Förderantrag eingereicht? (Welche Mittel wurden für welche Projekte beantragt?)

3.      Wie beurteilt die für das Reformationsjubiläum zuständige Abteilung der Landesregierung die ihr von der Oberbürgermeisterin vorgelegten Konzepte?

4.      Aus welchen Gründen legte die Oberbürgermeisterin die Konzepte nicht vor Übersendung an die Landesregierung dem Stadtrat zur Kenntnisnahme/Beratung vor?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2

Konzept bezeichnet in der deutschen Alltagssprache einen vorläufigen, nicht bis ins Detail ausgeführten Plan. Insofern versteht sich Konzept hier als Handlungsrahmen, der permanent den tatsächlichen Gegebenheiten und Finanzierungsmöglichkeiten anzupassen ist.

Wie bereits mitgeteilt (siehe Sitzung des Stadtrates vom Januar 2015), wurde im Jahr 2014 mehrere Gespräche mit verschiedenen Ministerien geführt mit dem Ziel, eine Grundfinanzierung für das Jahr 2017 zu erreichen. Es erscheint wenig sinnvoll, detaillierte Planungen zu Papier zu bringen, die dann auf Grund der mangelnden Finanzierungsmöglichkeiten nicht realisiert werden können. Vor diesem Hintergrund erfolgte die Beantragung von Mittel, mit denen eine Geschäftsstelle 2017 finanziert werden kann, der dann die konzeptionelle Vertiefung übertragen werden kann. Insofern erfolgten die Verhandlungen mit den Ministerien auf der Grundlage der dem Stadtrat bekannten Thesen zum Reformationsjubiläum. Diese Grundüberlegungen wurden und werden in der Folge laufend mit den konzeptionellen Vorstellungen des Freistaates abgeglichen und an den möglichen Stellen harmonisiert.

Das Gesamthandlungskonzept beinhaltet Teilkonzepte, die ebenfalls mit den zuständigen Ministerien abgestimmt wurden und werden. Dies betrifft folgende Teilkonzepte

a)      Bauliche Notwendigkeiten im Vorfeld des Jubiläums. Dazu liegt eine Prioritätenliste vor, die insbesondere auch darauf abhebt, welche baulichen Leistungen realistisch noch bis 2017 umgesetzt werden können. Die Verhandlungen mit dem zuständigen Ministerium werden laufend geführt. Insbesondere geht es dabei auch um die Frage, wie der für reguläre Förderanträge notwendige Eigenanteil der Stadt Eisenach erbracht werden kann.

b)      Notwendigkeiten, die sich aus dem von der Fa. PTV zu erstellenden Mobilitätkonzept ergeben. Die Fa. PTV hat zugesichert, dass der verkehrlichen Teil des Mobilitätskonzeptes bis Ende März 2015 vorliegen soll, insbesondere werden dann die Kosten verursachenden Maßnahmen benannt. Danach wird es darum gehen, die Finanzierung zu klären.

c)      Entwicklung eines kulturellen Rahmenprogramms für 2017, insbesondere den 117. Deutschen Wandertag. Diese Leistung wird z.Zt. in einem Interessenbekundungsverfahren vergeben. Zur Aufgabenstellung gehört auch die Ermittlung entsprechender Kosten. Erst danach sind entsprechende Fördervoranfragen/Anträge möglich.

Zu Einzelprojekten in diesem Bereich, wie etwa die für 2017 geplante Ausstellung “Wanderlust” – Eine Kulturgeschichte des Wanderns, werden gesonderte Förderanträge gestellt. Die im Bereich der Kultur von externen Anbietern vorgeschlagenen Teilprojekte werden durch das zuständige Amt laufend evaluiert und darauf hin überprüft, ob sie in den Gesamtrahmen eingefügt werden können. Erst danach können gesonderte Projektmittel beantragt werden.

 

Zu 3.

Die konzeptionellen Überlegungen werden von den zuständigen Stellen des Landes, mit denen ein ständiger Austausch stattfindet, begrüßt, insbesondere der Umstand, dass die Stadt Eisenach bemüht ist, in seinen Intentionen den Grundüberlegungen des Landes für 2017 in wesentlichen Punkten zu folgen.

 

Zu 4.

Die in der Antwort zu 1. und 2. geschilderten sachlichen Umstände machen es unmöglich, jeden Teilschritt mit dem Stadtrat abzustimmen. Es ist jedoch das Ziel der Oberbürgermeisterin, regelmäßig über die Aktivitäten zu informieren, wie dies bereits zur Sitzung des Stadtrates im Januar 2015 geschehen ist.