II. Fragestellung
1.
Welche
Aktivitäten der Zuständigen in der Verwaltung gab und gibt es seit 2012, um den
o. g. Stadtratsbeschluss zum Bildungshaus umzusetzen und sind z. B. von Seiten der Stadtverwaltung im
zuständigen Landesministerium Gespräche
geführt worden mit dem Ziel, das Projekt Bildungshaus vorzustellen und ggf.
einen Schulversuch zu starten?
2.
Die
Oberbürgermeisterin ist im Oktober 2014 durch den Schulausschuss aufgefordert
worden, Kontakt zur evangelischen Schulstiftung aufzunehmen und über einen
Trägerwechsel zu beraten. Haben Gespräche zwischen Frau Wolf und dem Leiter der
Schulstiftung stattgefunden? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
3.
Entspricht
es den Tatsachen, dass die Schulverwaltung die Verantwortlichen in der
Grundschule angewiesen hat, jedem Erziehungsberechtigen, der sein Kind in
Neuenhof für das Schuljahr 2015/2016 anmeldet, zugleich ungefragt einen
Gastschulantrag auszuhändigen?
4. Entspricht es den Tatsachen, dass der Beschluss des Ortsteilrates Neuenhof-Hörschel, die investiven Mittel in Höhe von 2.500 € für die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für die Grundschule Neuenhof einzusetzen, obwohl über die Verwendung dieser Mittel ausschließlich der Ortsteilrat zu befinden hat, zusätzlich und unüblicherweise von Abteilungsleiter, Amtsleiter, Bürgermeister und Oberbürgermeisterin unterschrieben werden sollte, die Oberbürgermeisterin aber ihre Unterschrift nicht geleistet hat und der Beschluss des Ortsteilrates bisher nicht umgesetzt wurde? – Wenn ja, wird um eine ausführliche Begründung gebeten.
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.)
Mit dem Beschlusspunkt 3.) des
Stadtratsbeschlusses 0400/2011 hat sich der Stadtrat der Stadt Eisenach am
09.09.2011 zur Errichtung eines Bildungshauses am Schulstandort der Grundschule
Neuenhof bekannt. Er hat die Verwaltung beauftragt, die örtlichen Gegebenheiten
und Möglichkeiten sowie mögliche Förderungen zu prüfen und bei inhaltlichen
Fragen zu unterstützen. Hierzu hat die Stadtverwaltung an mehreren
Veranstaltungen der Initiative „Bildungshaus Neuenhof“ teilgenommen und dabei
durch Hinweise und Anregungen mit Blick für den Verantwortungsbereich des Stadt
Eisenach als Schulträger die Erstellung des Konzeptes sowie der weiteren
Unterlagen unterstützt.
Die im Rahmen des Konzeptes zum
„Bildungshaus Neuenhof“ vorgelegten räumlichen und kostenseitigen Vorstellungen
für das „Bildungshaus Neuenhof“ wurden durch die Stadtverwaltung geprüft und
hinsichtlich der räumlichen Vorstellungen, der Baukosten sowie der Belange der
Grundschule als realistisch und ausreichend eingeschätzt.
Auf der Grundlage dieser Kostenschätzung
(Anbau Kita-Bereich mit ca. 603,500 €, Sanierung Schulgebäude mit ca. 664.000 €
und dem Außengelände mit ca. 142.000 €, gesamt ca. 1.409.500 €) wurden
Finanzierungsmöglichkeiten durch die Stadt Eisenach geprüft. Angesichts der
bestehenden Haushaltssituation der Stadt Eisenach im Allgemeinen und der
Situation im Bereich des baulichen Brandschutzes an den Schulen im Besonderen,
sieht die Stadtverwaltung keine Möglichkeit das Projekt mit eigenen Mitteln
bzw. einer Fremdfinanzierung umzusetzen. Eine andere, den notwendigen
Finanzierungsbedarf deckende, Förderung/Finanzierung (z. Bsp. LEADER,
Schulinvestitionspauschale bzw. Infrastrukturpauschale) für das Projekt wurde
nicht gefunden. Im Rahmen von Berichten zum Sachstand wurde der zuständige
Ausschuss diesbezüglich informiert.
Im Rahmen des Zustimmungsverfahrens zur
Fortschreibung der Schulnetzplanung der Stadt Eisenach für die Schuljahre
2012/2013 bis 2017/2018 wurde das zuständige Ministerium ebenfalls über die
Absicht zur Errichtung eines Bildungshauses informiert. Der
Genehmigungsbescheid nahm keinen Bezug auf diese Planungsabsicht bzw. keinen
inhaltlichen Bezug auf das vorgelegte Konzept. Vielmehr wurde dem weiteren
Betrieb der Grundschule Neuenhof nur unter Bedenken zugestimmt, und die Stadt Eisenach
wurde aufgefordert, ihre Planungsabsichten zur Weiterführung der Grundschule
Neuenhof zu überdenken. Hierfür wurde eine Frist bis zum 31. März 2013
eingeräumt. Um dem Projekt „Bildungshaus Neuenhof“ weitere Zeit zur Prüfung der
Umsetzung des Projektes zu ermöglichen und gleichzeitig die weiter rückgängigen
Schülerzahlen zu stabilisieren, wurde auf der Basis der Empfehlungen des
zuständigen Ministeriums bzw. der kommunalen Spitzenverbände eine
Mindestschülerzahl für die Grundschule festgelegt.
Die Stadtverwaltung hat bei verschiedenen
Anlässen immer betont, dass trotz der fehlenden Möglichkeit der baulichen
Umsetzung des Projektes, aus ihrer Sicht keine Bedenken gegen eine intensivere
inhaltliche Zusammenarbeit auf der Basis des pädagogischen Konzeptes beider
beteiligten Bereiche (Kita und Grundschule) bestehen. Dies schloss die
Möglichkeit eines Schulversuches, welcher nicht durch den Schulträger beantragt
werden kann, mit ein. Mit Verweis auf die vorgenannten Gründe fand keine
offizielle Vorstellung des Konzeptes im zuständigen Ministerium statt.
Gleichwohl die Schulaufsichtsbehörde, das Staatliche Schulamt, als
nachgeordnete Einrichtung sehr wohl über das Projekt informiert ist.
Zu 2.)
Zur Prüfung eines Trägerwechsels für die
Grundschule Neuenhof, besteht aus der Sicht der Stadtverwaltung auf der
Grundlage der aktuellen Beschlusslage kein Auftrag durch den Stadtrat.
Gleichwohl fanden aufgrund des Hinweises bzw. der Anregung durch den
zuständigen Ausschuss im Oktober 2014 Gespräche mit Frau Dr. Vogel,
Vorstandsreferentin in der evangelischen Schulstiftung Mitteldeutschland,
hierzu statt. In diesem Zusammenhang wurde Frau Dr. Vogel der Wunsch der Stadt
Eisenach zu einem Spitzengespräch zwischen dem Vorstand der Schulstiftung sowie
Frau Wolf übermittelt. Hierfür wurden zwei Terminvorschläge im Dezember 2014
unterbreitet. Diese konnten aufgrund der Kurzfristigkeit sowie der Terminfülle
im Monat Dezember durch die Schulstiftung nicht realisiert werden. In seiner
Sitzung Ende Oktober 2014 hat der Vorstand der Schulstiftung, nach
ausführlicher Information über die Situation an der Grundschule Neuenhof,
intensiv über einen möglichen Trägerwechsel beraten und am 12.11.2014
mitgeteilt, dass ein Trägerwechsel aufgrund der baulichen Situation sowie der
unzureichenden Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft nicht in
Betracht kommt. Am gleichen Tag wurde darüber der Ausschuss informiert.
Zu 3.)
Nein.
Zu 4.)
Der Ortsteilrat fasst einen Beschluss
darüber, für welchen Zweck die ihm zur Verfügung stehenden Mittel verwandt
werden sollen. Die Beschlussausführung hingegen liegt bei der Verwaltung.
Insofern hat der Ortsteilrat allenfalls eine Willensbekundung bzw. Empfehlung
zum Ausdruck gebracht. Dies wurde durch die Ortsteilbürgermeisterin im
Anschluss an die Beschlussfassung auch gegenüber der Verwaltung als „Vorschlag“
bezeichnet.
Im Verfahren der Beschlussrealisierung oblag
es den gesetzlichen Pflichten der Oberbürgermeisterin, im Rahmen der
vorläufigen Haushaltsführung den Haupt- und Finanzausschuss in einem geordneten
Verfahren zu beteiligen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat hierbei
mehrheitlich die Entscheidung getroffen, derzeit auf die Umsetzung des
Beschluss zu verzichten.