Betreff
Anfrage der Ortsteilbürgermeisterin Frau Büchner - Bildungshaus am Standort der Grundschule Neuenhof
Vorlage
AF-0088/2015
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Aktivitäten der Zuständigen in der Verwaltung gab und gibt es seit 2012, um den o. g. Stadtratsbeschluss zum Bildungshaus umzusetzen und sind z. B. von  Seiten der Stadtverwaltung im zuständigen  Landesministerium Gespräche geführt worden mit dem Ziel, das Projekt Bildungshaus vorzustellen und ggf. einen Schulversuch zu starten?

2.      Die Oberbürgermeisterin ist im Oktober 2014 durch den Schulausschuss aufgefordert worden, Kontakt zur evangelischen Schulstiftung aufzunehmen und über einen Trägerwechsel zu beraten. Haben Gespräche zwischen Frau Wolf und dem Leiter der Schulstiftung stattgefunden? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

3.      Entspricht es den Tatsachen, dass die Schulverwaltung die Verantwortlichen in der Grundschule angewiesen hat, jedem Erziehungsberechtigen, der sein Kind in Neuenhof für das Schuljahr 2015/2016 anmeldet, zugleich ungefragt einen Gastschulantrag auszuhändigen?

4.      Entspricht es den Tatsachen, dass der Beschluss des Ortsteilrates Neuenhof-Hörschel, die investiven Mittel in Höhe von 2.500 € für die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für die Grundschule Neuenhof  einzusetzen, obwohl über die Verwendung dieser Mittel ausschließlich der Ortsteilrat zu befinden hat, zusätzlich und unüblicherweise von Abteilungsleiter, Amtsleiter, Bürgermeister und Oberbürgermeisterin unterschrieben werden sollte, die Oberbürgermeisterin aber ihre Unterschrift nicht geleistet hat und der Beschluss des  Ortsteilrates bisher nicht umgesetzt wurde? – Wenn ja, wird um eine ausführliche Begründung gebeten.


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.)

Mit dem Beschlusspunkt 3.) des Stadtratsbeschlusses 0400/2011 hat sich der Stadtrat der Stadt Eisenach am 09.09.2011 zur Errichtung eines Bildungshauses am Schulstandort der Grundschule Neuenhof bekannt. Er hat die Verwaltung beauftragt, die örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie mögliche Förderungen zu prüfen und bei inhaltlichen Fragen zu unterstützen. Hierzu hat die Stadtverwaltung an mehreren Veranstaltungen der Initiative „Bildungshaus Neuenhof“ teilgenommen und dabei durch Hinweise und Anregungen mit Blick für den Verantwortungsbereich des Stadt Eisenach als Schulträger die Erstellung des Konzeptes sowie der weiteren Unterlagen unterstützt.

 

Die im Rahmen des Konzeptes zum „Bildungshaus Neuenhof“ vorgelegten räumlichen und kostenseitigen Vorstellungen für das „Bildungshaus Neuenhof“ wurden durch die Stadtverwaltung geprüft und hinsichtlich der räumlichen Vorstellungen, der Baukosten sowie der Belange der Grundschule als realistisch und ausreichend eingeschätzt.

 

Auf der Grundlage dieser Kostenschätzung (Anbau Kita-Bereich mit ca. 603,500 €, Sanierung Schulgebäude mit ca. 664.000 € und dem Außengelände mit ca. 142.000 €, gesamt ca. 1.409.500 €) wurden Finanzierungsmöglichkeiten durch die Stadt Eisenach geprüft. Angesichts der bestehenden Haushaltssituation der Stadt Eisenach im Allgemeinen und der Situation im Bereich des baulichen Brandschutzes an den Schulen im Besonderen, sieht die Stadtverwaltung keine Möglichkeit das Projekt mit eigenen Mitteln bzw. einer Fremdfinanzierung umzusetzen. Eine andere, den notwendigen Finanzierungsbedarf deckende, Förderung/Finanzierung (z. Bsp. LEADER, Schulinvestitionspauschale bzw. Infrastrukturpauschale) für das Projekt wurde nicht gefunden. Im Rahmen von Berichten zum Sachstand wurde der zuständige Ausschuss diesbezüglich informiert. 

 

Im Rahmen des Zustimmungsverfahrens zur Fortschreibung der Schulnetzplanung der Stadt Eisenach für die Schuljahre 2012/2013 bis 2017/2018 wurde das zuständige Ministerium ebenfalls über die Absicht zur Errichtung eines Bildungshauses informiert. Der Genehmigungsbescheid nahm keinen Bezug auf diese Planungsabsicht bzw. keinen inhaltlichen Bezug auf das vorgelegte Konzept. Vielmehr wurde dem weiteren Betrieb der Grundschule Neuenhof nur unter Bedenken zugestimmt, und die Stadt Eisenach wurde aufgefordert, ihre Planungsabsichten zur Weiterführung der Grundschule Neuenhof zu überdenken. Hierfür wurde eine Frist bis zum 31. März 2013 eingeräumt. Um dem Projekt „Bildungshaus Neuenhof“ weitere Zeit zur Prüfung der Umsetzung des Projektes zu ermöglichen und gleichzeitig die weiter rückgängigen Schülerzahlen zu stabilisieren, wurde auf der Basis der Empfehlungen des zuständigen Ministeriums bzw. der kommunalen Spitzenverbände eine Mindestschülerzahl für die Grundschule festgelegt.

 

Die Stadtverwaltung hat bei verschiedenen Anlässen immer betont, dass trotz der fehlenden Möglichkeit der baulichen Umsetzung des Projektes, aus ihrer Sicht keine Bedenken gegen eine intensivere inhaltliche Zusammenarbeit auf der Basis des pädagogischen Konzeptes beider beteiligten Bereiche (Kita und Grundschule) bestehen. Dies schloss die Möglichkeit eines Schulversuches, welcher nicht durch den Schulträger beantragt werden kann, mit ein. Mit Verweis auf die vorgenannten Gründe fand keine offizielle Vorstellung des Konzeptes im zuständigen Ministerium statt. Gleichwohl die Schulaufsichtsbehörde, das Staatliche Schulamt, als nachgeordnete Einrichtung sehr wohl über das Projekt informiert ist.

 

Zu 2.)

Zur Prüfung eines Trägerwechsels für die Grundschule Neuenhof, besteht aus der Sicht der Stadtverwaltung auf der Grundlage der aktuellen Beschlusslage kein Auftrag durch den Stadtrat. Gleichwohl fanden aufgrund des Hinweises bzw. der Anregung durch den zuständigen Ausschuss im Oktober 2014 Gespräche mit Frau Dr. Vogel, Vorstandsreferentin in der evangelischen Schulstiftung Mitteldeutschland, hierzu statt. In diesem Zusammenhang wurde Frau Dr. Vogel der Wunsch der Stadt Eisenach zu einem Spitzengespräch zwischen dem Vorstand der Schulstiftung sowie Frau Wolf übermittelt. Hierfür wurden zwei Terminvorschläge im Dezember 2014 unterbreitet. Diese konnten aufgrund der Kurzfristigkeit sowie der Terminfülle im Monat Dezember durch die Schulstiftung nicht realisiert werden. In seiner Sitzung Ende Oktober 2014 hat der Vorstand der Schulstiftung, nach ausführlicher Information über die Situation an der Grundschule Neuenhof, intensiv über einen möglichen Trägerwechsel beraten und am 12.11.2014 mitgeteilt, dass ein Trägerwechsel aufgrund der baulichen Situation sowie der unzureichenden Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft nicht in Betracht kommt. Am gleichen Tag wurde darüber der Ausschuss informiert.

 

Zu 3.)

Nein.

 

Zu 4.)

Der Ortsteilrat fasst einen Beschluss darüber, für welchen Zweck die ihm zur Verfügung stehenden Mittel verwandt werden sollen. Die Beschlussausführung hingegen liegt bei der Verwaltung. Insofern hat der Ortsteilrat allenfalls eine Willensbekundung bzw. Empfehlung zum Ausdruck gebracht. Dies wurde durch die Ortsteilbürgermeisterin im Anschluss an die Beschlussfassung auch gegenüber der Verwaltung als „Vorschlag“ bezeichnet.

Im Verfahren der Beschlussrealisierung oblag es den gesetzlichen Pflichten der Oberbürgermeisterin, im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung den Haupt- und Finanzausschuss in einem geordneten Verfahren zu beteiligen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat hierbei mehrheitlich die Entscheidung getroffen, derzeit auf die Umsetzung des Beschluss zu verzichten.