Betreff
Flächennutzungsplan der Stadt Eisenach,
hier: 1. Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und
die Anregungen aus der Öffentlichkeit,
2. Feststellungsbeschluss über den Flächennutzungsplan
Vorlage
0242-StR/2015
Aktenzeichen
61.1.14.41
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Der Bericht über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die vorgebrachten Anregungen aus der Öffentlichkeit gemäß Anlage 1 wird zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag wird zugestimmt.

2.      Der Flächennutzungsplan in der Fassung vom März 2015 (Anlage 3) wird beschlossen. Die Begründung und der Umweltbericht (Anlage 4) werden gebilligt.


II. Begründung:

 

Der durch den Stadtrat bestätigte Entwurf des Flächennutzungsplans mit Stand 08/2014 war die Grundlage dafür, die Öffentlichkeit, die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut nach § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu beteiligen.

 

Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs erfolgte vom 07.10.–21.11.2014 im Amt für Stadtentwicklung. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.09.2014 über die Auslegung informiert und um eine Stellungnahme gebeten. Parallel dazu konnten die gesamten Planunterlagen im Internet unter ”www.eisenach.de” eingesehen werden.

 

Es wurden 48 Träger öffentlicher Belange angeschrieben, davon haben 25 geantwortet. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind von neun Bürgern Anregungen und Hinweise eingegangen. Zudem wurde in den Sitzungen der Ortsteilräte Stregda und Hötzelsroda der Entwurf des Flächennutzungsplans besprochen.

 

Die vorliegenden Anregungen und Bedenken wurden geprüft und sachgerecht abgewägt. Die Aussagen der Stellungnahmen und deren Abwägung werden hiermit zur Kenntnis und zur Entscheidung vorgelegt.

 

Das Ergebnis wird in den Flächennutzungsplan übernommen. Die sich aus der Abwägung und der Aktualisierung ergebenden Änderungen sind geringfügig, so dass eine erneute Auslegung nicht erforderlich ist. Die Zusammenfassung der Änderungen sind in der Anlage 2 aufgeführt.

 

Der Flächennutzungsplan ist in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Danach ist er nach § 6 Abs. 1 BauGB dem Landesverwaltungsamt zur Genehmigung vorzulegen. Nach § 6 Abs. 5 BauGB ist die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan einschließlich der Begründung und der beizufügenden zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft gegeben werden kann.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1:         Bericht über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die                                        vorgebrachten Anregungen aus der Öffentlichkeit

Anlage 2:         Zusammenfassung der Änderungen des Flächennutzungsplans

Anlage 3:         Flächennutzungsplan in der Fassung vom März 2015

Anlage 4:         Begründung und Umweltbericht

 

Die Anlagen können im Internet unter www.eisenach.de, Bereich Bürgerservice, Menüpunkt Politik/Stadtrat, Unterpunkt Ratsinfo sowie im Amt für Stadtentwicklung, Abt Stadtplanung eingesehen werden.