Betreff
Teilfortschreibung der Schulnetzplanung für die allgemeinbildenden Schulen der Stadt Eisenach für die Schuljahre 2012/2013 bis 2017/2018, hier: Aufhebung der 2. Staatlichen Grundschule "Am Petersberg"
Vorlage
0256-StR/2015
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Stadt Eisenach hebt zum Ende des Schuljahres 2014/2015 die 2. Staatliche Grundschule „Am Petersberg“ auf. Die Schüler/innen der Klassenstufen 1 bis 4 der Grundschule werden in die Oststadtschule Eisenach – Staatliche Gemeinschaftsschule integriert.

 


II. Begründung:

 

Gemäß § 41 des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) werden Schulnetzpläne von den Schulträgern für ihr Gebiet aufgestellt und fortgeschrieben. Sie sollen u. a. ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern.

 

Die Schulnetzplanung für den Zeitraum 2012/2013 bis 2017/2018 wurde am 09.09.2011 vom Stadtrat der Stadt Eisenach (Beschluss-Nr. 0400/2011) beschlossen.

 

Unter Punkt 1a.) des o. g. Beschlusses wurde der Oberbürgermeister mit Bezug auf den gleichlautenden Antrag der Oststadtschule beauftragt, die Errichtung einer Thüringer Gemeinschaftsschule am Schulstandort Altstadtstraße 30 zu prüfen.

 

Mit Beschluss des Stadtrates StR/0701/2013 vom 20.03.2013 wurde die Errichtung einer Gemeinschaftsschule am Schulstandort Altstadtstaße 30 durch Schulartänderung aus der vormaligen Regelschule beschlossen. Daraufhin hat die Stadt Eisenach als Schulträger, unter Beifügung des gemäß § 6a Abs. 3 S. 2. i. V. m. Abs. 2 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) geforderten und von der Schule erarbeiteten pädagogischen Konzeptes, das Einvernehmen beim zuständigen Ministerium beantragt. Mit Schreiben vom 05.07.2013 erteilte das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) das Einvernehmen zur beantragten Schulartänderung.

 

Das pädagogische Konzept der Oststadtschule als Grundlage des Unterrichts an der Gemeinschaftsschule, welches unter anderem die Möglichkeiten des Erwerbs aller Abschlüsse gemäß § 4 Abs. 4 S. 4 ThürSchulG (Hauptschulabschluss, qualifizierten Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, schulischer Teil der Fachhochschulreife, allg. Hochschulreife) beschreibt, sieht die Errichtung der Gemeinschaftsschule unter Führung der Klassenstufen 1 bis 10 vor.

 

In der Begründung zum oben genannten Beschluss über die Errichtung der Gemeinschaftschule wurde unter anderem darauf verwiesen, dass, unter Bezug auf das pädagogische Konzept der Gemeinschaftsschule, die spätere Eingliederung der Grundschule beabsichtigt ist. Die zukünftige Eingliederung sollte beiden Schulen die Möglichkeit eröffnen, die inhaltliche Arbeit sowie das Zusammenwachsen der beiden Schulen auf Augenhöhe zu gestalten.

 

Zur Weiterentwicklung eines einheitlichen Schulstandortes sowie zur Gewährleistung der konzeptionellen Rahmenbedingungen gemäß dem Beschluss zur Errichtung der Gemeinschaftsschule hat die Stadtverwaltung Eisenach vorgeschlagen, die 2. Staatliche Grundschule „Am Petersberg“ aufzuheben, die Gemeinschaftsschule um die Klassenstufen 1 bis 4 zu erweitern sowie die Schüler/innen der Grundschule in die Oststadtschule Eisenach – Staatliche Gemeinschaftsschule zu integrieren und das dafür erforderliche Beteiligungsverfahren durchzuführen.

Gemäß Beschluss des Stadtrates, StR/0169/2015, vom 17.03.2015 hat die Stadtverwaltung das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren (Einholung von Stellungnahmen aller Beteiligten) durchgeführt. Bis zum 01.04.2015 (Fristende) gingen die Stellungnahmen der Schulkonferenzen der Grundschule „Am Petersberg, der Gemeinschaftsschule „Oststadtschule“, des Schulelternsprechers der Grundschule „Am Petersberg“ sowie des Staatlichen Schulamtes Westthüringen (siehe Anlagen) bei der Stadtverwaltung Eisenach ein, welche ausnahmslos die Integration der Grundschule „Am Petersberg“ in die Gemeinschaftsschule „Oststadtschule“ befürworten.

 

Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Stadtverwaltung Eisenach vor, die 2. Staatliche Grundschule „Am Petersberg“ zum Ende des Schuljahres 2014/2015 aufzuheben und die Schüler/innen in die Gemeinschaftsschule „Oststadtschule“ zu integrieren.

 

 

 

Katja Wolf

Oberbürgermeisterin

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 - Stellungnahme der Schulkonferenz der Grundschule - Am Petersberg

Anlage 2 - Stellungnahme der Schulkonferenz der Gemeinschaftsschule - Oststadtschule

Anlage 3 - Stellungnahme des Schulelternsprechers der Grundschule - Am Petersberg

Anlage 4 - Stellungnahme des Staatlichen Schulamts Westthüringen