Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Herrn Schenke - Gewinnausschüttung St. Georg Klinikum
Vorlage
AF-0089/2015
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie hoch waren die Gewinne des St. Georg Klinikums jährlich seit 2002?

2.      In wie weit wurde die Stadt Eisenach als Gesellschafter an der Verwendung der ausgeschütteten Gewinne beteiligt?

3.      In wie weit haben die Gerichtsurteile der letzten Monate Auswirkungen in der Gesellschafterversammlung des St. Georg Klinikums?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zum Sachverhalt:

Die Stadt Eisenach ist nicht Mitgesellschafter der St. Georg Klinikum Eisenach gGmbH (GKE). Die Stadt Eisenach ist mittelbar, d.h. über eine 40%ige Beteiligung an der GFG, welche wiederum zu 50% an der GKE beteiligt ist, beteiligt.

 

Zu 1.:

Die aufgelaufenen Gewinnvorträge der GKE betragen per 31.12.2013 rd. 1,8 Mio. EUR. Die Ergebnisse der einzelnen Geschäftsjahre (ab 2004) können der Übersicht im aktuellen, städtischen Beteiligungsbericht (S. 136) entnommen werden.

 

Zu 2.:

Die Stadt Eisenach ist nicht Gesellschafter der GKE und kann somit grundsätzlich nicht an Gewinnausschüttungen beteiligt werden.

 

Ungeachtet dessen muss auf Folgendes hingewiesen werden: Die GKE firmiert als gemeinnützige GmbH. Die Gewinne einer gemeinnützigen GmbH müssen für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden und dürfen grundsätzlich nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden (Ausnahme: Der Gesellschafter ist ebenfalls gemeinnützig).

 

Zu 3.:

Das erwähnte Urteil liegt in detaillierter Begründung nicht vor. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Ausgangslagen (rechtlich und wirtschaftlich) dürfte das erwähnte Urteil keine unmittelbare Relevanz entfalten.