Sachverhalt:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 02.12.2014 den Beschluss über die Haushaltssatzung der Stadt Eisenach nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 gefasst (siehe Beschluss-Nr. StR/0136/2014).
Die Haushaltssatzung 2014 enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und bedurfte somit keiner Genehmigung. Die öffentliche Bekanntmachung in der Tagespresse erfolgte am 11.12.2014. In der Folge war die Haushaltssatzung 2014 rechtskräftig erlassen.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ist die Jahresrechnung innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen (§ 80 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung).
Der Stadtrat beschließt über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Oberbürgermeisterin sowie der Beigeordneten (§ 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung).
Die festgestellte Jahresrechnung ist mit ihren Anlagen sowie dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Die Jahresrechnung 2014 mit allen Bestandteilen und Anlagen soll fristgerecht fertiggestellt werden.
Sämtliche Unterlagen zur Jahresrechnung incl. EDV-Ausdrucke können von allen Mitgliedern des Stadtrates nach terminlicher Absprache mit dem Leiter der Finanzverwaltung in der Kämmerei eingesehen werden.
Die Fraktionsvorsitzenden der im Stadtrat der Stadt Eisenach vertretenen Fraktionen erhalten einen Ordner mit allen Bestandteilen und Anlagen zur Jahresrechnung 2014.
Alle Stadtratsmitglieder erhalten den Erläuterungsbericht incl. Anlagen zur Jahresrechnung 2014 in der Stadtratssitzung ausgehändigt.
Das entsprechend § 79 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) festgestellte Ergebnis der Haushaltsrechnung für das Jahr 2014 stellt sich wie folgt dar:
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Verwaltungshaushalt |
Vermögenshaushalt |
Gesamthaushalt |
Soll-Einnahmen |
95.055.537,60 € |
24.668.710,22 € |
119.724.247,82 € |
Soll-Ausgaben |
95.055.537,60 € |
24.668.710,22 € |
119.724.247,82 € |
Fehlbetrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
Im Folgenden werden verschiedene Eckdaten der Jahresrechnung dargestellt, weitergehende Ausführungen zu diesen Punkten sind dem Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung zu entnehmen (Vorlage in der Stadtratssitzung).
Eckdaten |
Haushalt 2014 in € |
Jahres-RE 2014 in € |
Erläuterungsbericht |
I. Haushaltsvolumen |
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Gesamthaushalt |
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Gliederungspunkt
III. |
Einnahmen |
121.941.483,00 |
119.724.247,82 |
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Ausgaben |
121.941.483,00 |
119.724.247,82 |
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einheitlicher Fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
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II. Schuldendienst |
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Gliederungspunkt
V.a) |
Kreditaufnahme lt. HH-Satzung |
0,00 |
0,00 |
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ordentliche Tilgung (Pflichtzuführung) |
1.922.459,00 |
1.890.438,95 |
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Verschuldung am 31.12. (Ist) |
29.854.787,00 |
29.886.718,76 |
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Pro-Kopf-Verschuldung 31.12. |
715,19 |
715,95 |
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III. Zuführungen
zwischen den Teilhaushalten |
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Gliederungspunkt
IV. |
Zuführung an den VermögensHH |
5.603.373,00 |
5.950.828,55 |
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davon Pflichtzuführung |
1.922.459,00 |
1.890.438,95 |
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davon weitere Zuführungen/ „freie Spitze“ |
3.680.914 |
4.060.389,60 |
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IV. Rücklagen |
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Gliederungspunkt
V.c) |
Entnahme aus Rücklage |
0 |
0,00 |
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Zuführung an Rücklage |
0 |
0,00 |
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Stand am 31.12. |
0 |
0,00 |
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Vorzuhaltende Mindestrücklage |
1.800.017,00 |
1.786.718,72 |
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In den Soll-Einnahmen und -ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes sind darüber hinaus nachfolgende Positionen enthalten, welche sich auf das Jahresergebnis 2014 auswirkten:
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VerwaltungsHH 2014 |
VermögensHH 2014 |
Erläuterungsbericht |
pauschale
Restebereinigung |
2.060.132,48 € |
0,00 € |
Gliederungspunkt III.b) |
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neue
Haushaltsausgabereste (HHAR) |
179.611,28 € |
5.658.847,29 € |
Gliederungspunkt VI. |
Abgänge
auf bestehende HHAR |
0,00 € |
19.245,38 € |
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neue
Haushaltseinnahmereste (HHER) |
0,00 € |
3.429.662,79 € |
Gliederungspunkt VI. |
Abgänge
auf bestehende HHER |
0,00 € |
0,00 € |
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Die Jahresrechnung 2014 schließt damit im 2. Jahr in Folge ausgeglichen ab.
Neben der Pflichtzuführung in Höhe von rd. 1,9 Mio. € konnten im Rahmen der Abschlussbuchungen weitere rd. 4,1 Mio. € dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. Hiervon erfolgte zum Einen die Finanzierung zwingend notwendiger, unabweisbarer Investitionen, des Weiteren konnte der Bestand der Altfehlbeträge um einen Betrag von 982.697,19 € (Plan 694.602,00 €) auf jetzt 10.288.089,23 € reduziert werden.
Anlagenverzeichnis