Sachverhalt:

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 02.12.2014 den Beschluss über die Haushaltssatzung der Stadt Eisenach nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 gefasst (siehe Beschluss-Nr. StR/0136/2014).

 

Die Haushaltssatzung 2014 enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und bedurfte somit keiner Genehmigung. Die öffentliche Bekanntmachung in der Tagespresse erfolgte am  11.12.2014. In der Folge war die Haushaltssatzung 2014 rechtskräftig erlassen.

 

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ist die Jahresrechnung innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen (§ 80 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung).

 

Der Stadtrat beschließt über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Oberbürgermeisterin sowie der Beigeordneten (§ 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung).

 

Die festgestellte Jahresrechnung ist mit ihren Anlagen sowie dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Die Jahresrechnung 2014 mit allen Bestandteilen und Anlagen soll fristgerecht fertiggestellt werden.

 

Sämtliche Unterlagen zur Jahresrechnung incl. EDV-Ausdrucke können von allen Mitgliedern des Stadtrates nach terminlicher Absprache mit dem Leiter der Finanzverwaltung in der Kämmerei eingesehen werden.

Die Fraktionsvorsitzenden der im Stadtrat der Stadt Eisenach vertretenen Fraktionen erhalten einen Ordner mit allen Bestandteilen und Anlagen zur Jahresrechnung 2014.

Alle Stadtratsmitglieder erhalten den Erläuterungsbericht incl. Anlagen zur Jahresrechnung 2014 in der Stadtratssitzung ausgehändigt.

 

Das entsprechend § 79 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) festgestellte Ergebnis der Haushaltsrechnung für das Jahr 2014 stellt sich wie folgt dar:

 

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamthaushalt

Soll-Einnahmen

95.055.537,60 €

24.668.710,22 €

119.724.247,82 €

Soll-Ausgaben

95.055.537,60 €

24.668.710,22 €

119.724.247,82 €

Fehlbetrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

 

Im Folgenden werden verschiedene Eckdaten der Jahresrechnung dargestellt, weitergehende Ausführungen zu diesen Punkten sind dem Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung zu entnehmen (Vorlage in der Stadtratssitzung).


 

Eckdaten

Haushalt

2014

in €

Jahres-RE

2014

in €

Erläuterungsbericht

I.       Haushaltsvolumen

 

 

 

Gesamthaushalt

 

 

Gliederungspunkt III.

Einnahmen

121.941.483,00

119.724.247,82

 

Ausgaben

121.941.483,00

119.724.247,82

 

einheitlicher Fehlbetrag

0,00

0,00

 

 

 

 

 

II.     Schuldendienst

 

 

Gliederungspunkt V.a)

Kreditaufnahme lt. HH-Satzung

0,00

0,00

 

ordentliche Tilgung

(Pflichtzuführung)

1.922.459,00

1.890.438,95

 

Verschuldung am 31.12. (Ist)

29.854.787,00

29.886.718,76

 

Pro-Kopf-Verschuldung 31.12.

715,19

715,95

 

 

 

 

 

III.   Zuführungen zwischen den Teilhaushalten

 

 

Gliederungspunkt IV.

Zuführung an den VermögensHH

5.603.373,00

5.950.828,55

 

davon Pflichtzuführung

1.922.459,00

1.890.438,95

 

davon weitere Zuführungen/

„freie Spitze“

3.680.914

4.060.389,60

 

 

 

 

 

IV.  Rücklagen

 

 

Gliederungspunkt V.c)

Entnahme aus Rücklage

0

0,00

 

Zuführung an Rücklage

0

0,00

 

Stand am 31.12.

0

0,00

 

Vorzuhaltende Mindestrücklage

1.800.017,00

1.786.718,72

 

 

 

 

 

 

In den Soll-Einnahmen und -ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes sind darüber hinaus nachfolgende Positionen enthalten, welche sich auf das Jahresergebnis 2014 auswirkten:

 

 

VerwaltungsHH

2014

VermögensHH

2014

Erläuterungsbericht

pauschale Restebereinigung

2.060.132,48 €

0,00 €

Gliederungspunkt III.b)

 

 

 

 

neue Haushaltsausgabereste (HHAR)

179.611,28 €

5.658.847,29 €

Gliederungspunkt VI.

Abgänge auf bestehende HHAR

0,00 €

19.245,38 €

 

 

 

 

 

neue Haushaltseinnahmereste (HHER)

0,00 €

3.429.662,79 €

Gliederungspunkt VI.

Abgänge auf bestehende HHER

0,00 €

0,00 €

 

 

 

Die Jahresrechnung 2014 schließt damit im 2. Jahr in Folge ausgeglichen ab.

 

Neben der Pflichtzuführung in Höhe von rd. 1,9 Mio. € konnten im Rahmen der Abschlussbuchungen weitere rd. 4,1 Mio. € dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. Hiervon erfolgte zum Einen die Finanzierung zwingend notwendiger, unabweisbarer Investitionen, des Weiteren konnte der Bestand der Altfehlbeträge um einen Betrag von 982.697,19 € (Plan 694.602,00 €) auf jetzt 10.288.089,23 € reduziert werden.

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis