Betreff
Einwohneranfrage - Einrichtung von Stadtteilräten
Vorlage
EAF-0025/2015
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Maßnahmen wurden seitens der Oberbürgermeisterin seit dem 06.01.2015 eingeleitet, um diese Ankündigung der Einrichtung von Stadtteilräten zu realisieren?

2.      In welcher Form sollen. die Stadtteilräte bestellt/gewählt werden?

3.      Wie soll die Auswahl der Mitglieder der Stadtteilräte erfolgen und welche Anzahl sollen sie haben?

4.      Zu welchem Termin (Jahr, Monat) sollen die Ortsteilräte ihre Arbeit aufnehmen?

5.      Welche Kompetenzen sollen den Stadtteilräten übertragen werden (z. B. Fragerecht zu Tagesordnungspunkten in Stadtratssitzungen/Stellungnahmen zu Tagesordnungspunkten von Stadtratssitzungen zu Angelegenheiten des Stadtteils analog der Ortsteilräte)?


Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Vorbemerkung:

In der Fragestellung werden die Begriffe „Stadtteilräte“ und „Ortsteilräte“ gleichsam benutzt. Zur Vereinheitlichung und Vereinfachung wird in der Beantwortung der Begriff „Stadtteilrat“ genutzt. Die Verwendung dieses Begriffes stellt jedoch keine abschließende inhaltliche Positionierung dar.

 

Zu 1.:

Innerhalb der Verwaltung wurde der Auftrag ausgelöst, zu prüfen, anhand welcher Kriterien die räumliche Eingrenzung der möglichen Stadtteile erfolgen kann. Diese Arbeit ist noch nicht abgeschlossen.

 

Zu 2.:

Eine abschließende Meinung hierzu liegt derzeit noch nicht vor. Es wäre aber naheliegend, dass die Mitglieder nicht von der Oberbürgermeisterin bestellt, sondern direkt demokratisch von den Einwohnerinnen und Einwohnern gewählt werden.

 

Zu 3.:

Die Auswahl der Mitglieder der „Stadtteilräte“ würde entsprechend der Antwort zu Frage 3 in den Händen der Einwohnerinnen und Einwohner liegen.

Über die Anzahl der Mitglieder ist dann zu entscheiden, wenn feststeht, wie groß die Stadtteile sein sollen.

 

Zu 4.:

Aufgrund der noch vielen zu klärenden Fragen kann ein Zeitpunkt derzeit noch nicht benannt werden.

 

Zu 5.:

Entsprechend der Ideenskizze der Oberbürgermeisterin, auf der Ihre Einwohneranfrage beruht, sollen die Stadtteilräte auch die Kompetenz haben, über ein gewisses Budget analog zu den Ortsteilen zu verfügen.

Welche weiteren Kompetenzen den „Stadtteilräten“ übertragen werden soll, ist diskutieren. Hierzu wird die Oberbürgermeisterin dem Stadtrat, der abschließend entscheiden wird, einen Vorschlag unterbreiten.