Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Frau Rexrodt - Beteiligung der Sportvereine
Vorlage
AF-0095/2015
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Welche Einnahmen wurden von den Sportvereinen in 2014 und bisher in 2015 erzielt?

2.      Aus welchen Gründen wurde eine nicht unerhebliche Anzahl von Sportvereinen nicht in die Vereinbarung aufgenommen und um welche handelt es sich?

3.      Wie werden „Mitgliederschwund“ und „Rückgabe von Hallenzeiten“ in der Rechnungslegung und somit bei den Einnahmen der Stadt (HSK) berücksichtigt?

4.      In welcher Weise wurden die zuständigen Ministerien des Landes in die Rechnungslegung der Stadt eingebunden, wie es das Gesetzt vorsieht bei Erhebung von Nutzungsgebühren für vom Land geförderte Sportstätten?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

In 2014 wurden folgende Einnahmen erzielt:

            22.394,00 €     Kostenbeteiligung der Vereine

            19.984,86 €     Sonderzahlung von Vereinen (davon wurden insgesamt 5.299,00 € für die Dachdämmung und Fenstererneuerung angerechnet)

 

In 2015 wurden noch keine Einnahmen erzielt, da die Rechnungen erst vor kurzem gestellt wurden. Da die Zahlung schuljahresweise erflogt, sind darin auch Anteile der Monate September bis Dezember 2014 enthalten.

 

Zu 2.

Bei der Berechnung zur Vereinbarung wurden alle Vereine, welche städtische Einrichtungen (Sporthallen, Sportplätze und die Kegelbahn) nutzen, berücksichtigt. Dies erfolgte im Zuge des Solidarprinzips mit mehrheitlicher Zustimmung der Vereine auch, wenn einzelne Sektionen keine Sportstätten nutzen.

 

Nicht berücksichtigt wurden folgende Vereine: SV Eisenach 1990 e.V., PSV Eisenach e.V., Eisenacher Reitclub e.V., Budozentrum Eisenach e.V., Stock-Sport e.V., Kanu-Club „Rennsteig“ Hörschel, 1. Eisenacher Bowlingverein 2000 e.V., BSSV e.V. Eisenach, Rad-Sport-Verein 2002 Eisenach e.V., BCB Eisenach e.V., Reitsportverein Gut-Trenkelhof Eisenach e.V. und Reha- nd Präventionssportverein Eisenach e.V.. 

 

Zu 3.

Um Änderungen bei der Mitgliederanzahl der Sportvereine und den Hallenbelegungen auszugleichen, wurde in der Rahmenvereinbarung mit dem Kreissportbund für die Kostenbeteiligung ein Minimalbetrag von 30.800 € und ein Maximalbetrag von 31.500 € vereinbart. Entscheidend für die Haushaltskonsolidierung sind die insgesamt im Konsolidierungszeitraum erbrachten Beteiligungen, da auch in anderen Bereichen das Konsolidierungsziel nie Cent-genau zu erbringen ist.

 

Zu 4.

Da eine Beteiligung an den Betriebskosten erflogt und keine Erhebung von Nutzungsgebühren oder Mieten, war eine Einbindung des zuständigen Ministeriums nicht erforderlich.