II. Fragestellung
1. Liegt mittlerweile das angekündigte Baugrundgutachten vor? Wenn ja, welche Maßnahmen leitet die Stadtverwaltung aus dem Gutachten ab? Wenn nein, wann ist mit dem Gutachten zu rechnen?
2. Wann wird die als „sehr dringlich“ eingestufte Sicherungsmaßnahme am Lindenrain im Ortsteil Stedtfeld umgesetzt?
3.
Ist der Stadtverwaltung die Beschädigung von
Sandsäcken als vorläufiger Sicherungsmaßnahme bekannt? Wenn ja, wie gedenkt sie
einer möglichen Gefährdungslage am Lindenrain kurzfristig abzuhelfen?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Das
Baugrundgutachten liegt vor.
Empfehlung aus dem
Gutachten:
·
Um weitere Überflutungen der abgerutschten Böschung
zu vermeiden Sandsackbarriere auf der Straße und Abdeckung mit Planen
·
Hydraulische Berechnung zur Feststellung des
erforderlichen Fließquerschnittes des Grabens um dann festzulegen welche
Schutzmaßnahmen in Frage kommen (Grundlage für diese Berechnung ist die
Vermessung / Lage- und Höhenplan sowie Kamerabefahrung der verrohrten
Grabenabschnitte) – diese Leistungen sind beauftragt und werden derzeit
ausgeführt
Zu 2.
Die Ausführung ist
im HH 2015 angemeldet, wenn die Mittel zeitnah frei gegeben werden kann die
Ausführung im III. – IV. Quartal erfolgen.
Im Haushalt 2014
wurden 25.000 € eingestellt – für die Vorbereitung der Baumaßnahme
(Baugrunduntersuchung, Vermessung, hydraulische Berechnung, Planung), für die
Ausführung sind im Haushalt 2015 Finanzmittel i. H. v. 250.000 € angemeldet.
Zu 3.
Kontrolle wird durchgeführt, Säcke wurden auch schon mehrfach gewechselt, in der 17. KW ist wieder Austausch vorgesehen.