Betreff
Anfrage der Stadträtin Frau Barsakow - Integration der Medizinischen Fachschule in das Berufsschulzentrum
Vorlage
AF-0078/2010
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.        Welche Schritte wurden seitens der Verwaltungen bisher eingeleitet, um den Stadtratsbeschluss umzusetzen?

2.        Welche Schritte haben noch zu erfolgen und wie ist der Zeitplan dafür?

3.        Wenn bisher nichts erfolgt ist: warum nicht?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

1.        Welche Schritte wurden seitens der Verwaltungen bisher eingeleitet, um den Stadtratsbeschluss umzusetzen?

 

2.        Welche Schritte haben noch zu erfolgen und wie ist der Zeitplan dafür?

 

Gemäß § 13 Abs. 3 S. 1 Thüringer Schulgesetz (ThürSchG) werden die Staatlichen Schulen von den kommunalen Gebietskörperschaften im Einvernehmen mit dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium errichtet, verändert oder aufgehoben. Im Fall der Eingliederung der Staatlichen Berufsbildenden Schule für Gesundheit und Soziales “Siegfried Wolff” in das Staatliche Berufsschulzentrum “Ludwig Erhard” handelt es sich um die Auflösung einer Schule, da durch die Eingliederung die Eigenschaft als nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 13 Abs. 1 S. 2 ThürSchG) verloren geht.

 

Wie der v. g. Rechtsnorm zu entnehmen, ist das Einvernehmen mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) zur Auflösung der Schule herzustellen. Der Antrag zur Herstellung des Einvernehmens liegt dem TMBWK vor. Mit einer diesbezüglichen Entscheidung ist im Mai / Juni zu rechnen. Nach Erteilung des Einvernehmens ist der Beschluss des Stadtrates über die Eingliederung der Staatlichen Berufsbildenden Schule für Gesundheit und Soziales “Siegfried Wolff” in Form einer Allgemeinverfügung öffentlich bekanntzugeben und damit zu vollziehen.