Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Umsetzung des Stadtratsbeschlusses zur 5. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Eisenach vom 02. Dezember 2014
Vorlage
AF-0099/2015
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wann ist mit der Berichtsvorlage über die Auswirkungen der Anhebung der Hundesteuertarife, der Maßnahmen über das effektivere Beitreiben der Hundesteuer sowie über die Prüfung von möglichen Hundefreilaufflächen und Standorten für Hundetoiletten zu rechnen?

2.      Ist es zutreffend, dass der Festplatz Spicke vorläufig und auf längere Sicht die ehemalige „Sportstätte des Friedens“ als Hundefreilauffläche vonseiten der Stadtverwaltung vorgesehen sind?

3.      Ist die Städtische Wohnungsgesellschaft (SWG) vonseiten des Gesellschafters beauftragt worden, mögliche Standorte von Hundetoiletten im Stadtgebiet zu prüfen und an geeigneten Stellen Tütenspender für Hundekot aufzustellen?

4.      Welche Standorte für Hundetoiletten im Stadtgebiet hält die Stadtverwaltung für geeignet (bitte einzeln auflisten)?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Die Erhöhung der Hundesteuertarife entsprechend der Hundesteuersatzung in der Fassung der 5. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung hat für das Haushaltsjahr 2015 Mehreinnahmen i. H. v. 26.046 € (Stand 20.04.2015) generiert.

 

Seit Dezember 2014 werden durch den städt. Außendienst verstärkt Kontrollen bei Eisenacher Hundehaltern durch geführt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse führten bisher in 20 Fällen zu einer Feststellung der Steuerpflicht. Das Hundesteueraufkommen 2015 konnte dadurch um ca. 1.700 € erhöht werden.

 

Geplant ist darüber hinaus die Realisierung einer Hundebestandsaufnahme durch ein externes Unternehmen. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel wurden im Entwurf des Verwaltungshaushaltes 2015 eingeplant. Eine Umsetzung kann erst nach Genehmigung des Haushaltes 2015 erfolgen.

 

Zur Frage der Hundefreilaufflächen wird auf die Beantwortung zu 2) und 4) verwiesen.

 

Zu 2.

Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung ist es der Stadt Eisenach nicht möglich, freiwillige Aufgaben, wie die Errichtung und Unterhaltung von Hundefreilaufflächen zu übernehmen bzw. Hundetoiletten zu bewirtschaften. Durch die Einrichtung solcher Flächen z. Bsp. durch einen Verein dürfen der Stadt daher keine Mehrkosten entstehen.

 

Es ist richtig, dass es derzeit Gespräche mit dem neu gegründeten Verein „Hundefreilauf Eisenach” über eine mögliche Nutzung der Fläche “Sportstätte des Friedens” gibt. Ebenso wird durch den Verein geprüft, für eine Übergangszeitraum die Spicke zu nutzen.

 

Zu 3.

Eine Beauftragung der SWG durch den Gesellschafter erfolgte bisher nicht. Bisher wurden durch die Gesellschaft eigenständig 3 Toiletten im Goetheviertel aufgestellt ((incl. Aufstellung deutlich unter 1000 € das Stück).  Je nach Erfahrungswert sollen auch in den anderen großen SWG Wohngebieten solche Toiletten aufgestellt werden. Hierzu gibt es derzeit noch keine detaillierten Standortplanungen.

 

Zur Akzeptanz und Annahme der aufgestellten Toiletten kann seitens der Gesellschaft derzeit noch keine Aussage getroffen werden, da die Angelegenheit sich derzeit noch in der Testphase befindet.

 

Unabhängig von derzeit nicht vorliegenden, messbaren Ergebnissen tragen sie aber zur Lenkung der Aufmerksamkeit und zur Motivation bei. Insofern erkennt die Geschäftsführung der SWG den Trend, dass sich insbesondere die Besitzer kleinerer Hunde zunehmend korrekt verhalten.

 

Zu 4.

Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung werden derzeit keine Überlegungen angestellt, an welchen Standorten Hundetoiletten aufgestellt werden könnten. Sofern Dritte diese freiwillige Leistung übernehmen, entscheiden diese eigenständig über mögliche Standorte. Es ist lediglich eine Abstimmung mit der Stadtverwaltung erforderlich, sofern diese auf städtischen Grundstücken stehen.