Betreff
1. Änderungssatzung zur Satzung für den Kulturbeirat der Stadt Eisenach, hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
0276-StR/2015
Aktenzeichen
41 00 08
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die 1. Änderungssatzung zur Satzung für den Kulturbeirat der Stadt Eisenach wird beschlossen.

 


II. Begründung:

 

Nach der Neuwahl des Stadtrates 2014 wurde das Zusammenwirken zwischen Stadtrat und dessen beratendem Gremium Kulturbeirat neu beleuchtet.

 

Zur Erreichung einer höheren Effizienz scheint eine Reduzierung des Personenkreises bzw. eine präzisere thematische Zusammensetzung sachdienlicher. Um das zu realisieren macht sich eine Änderung der Satzung notwendig.

 

Nach Prüfung der eingebrachten Satzungsänderung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt mussten Anpassungen vorgenommen werden.

Im Vergleich zur Einbringung der 1. Änderungssatzung (am 28.04.2015) und der heutigen Fassung haben sich folgende Änderungen ergeben:

 

1.      Im § 1 der Änderungssatzung Ergänzung des “Buchstaben b)”;
insbesondere Korrekturen von “Aufzählungen” im § 1, Absatz 2 der Kulturbeiratssatzung

 

2.      Im § 1 der Änderungssatzung Ergänzung folgenden Satzes im § 4 der   

     Kulturbeiratssatzung; insbesondere “Der Ausschuss soll ihm bei Bedarf ein Rederecht

      erteilen.”

 


Anlagenverzeichnis:

 

-          Entwurf 1. Änderungssatzung zur Satzung für den Kulturbeirat der Stadt Eisenach

(Kulturbeiratssatzung)

 

-          Satzung für den Kulturbeirat der Stadt Eisenach; Fließtext