I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Die 1. Änderungssatzung
zur Satzung für den Kulturbeirat der Stadt Eisenach wird beschlossen.
II. Begründung:
Nach der Neuwahl des Stadtrates 2014 wurde das Zusammenwirken zwischen Stadtrat und dessen beratendem Gremium Kulturbeirat neu beleuchtet.
Zur Erreichung einer höheren Effizienz scheint eine Reduzierung des Personenkreises bzw. eine präzisere thematische Zusammensetzung sachdienlicher. Um das zu realisieren macht sich eine Änderung der Satzung notwendig.
Nach Prüfung der eingebrachten Satzungsänderung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt mussten Anpassungen vorgenommen werden.
Im Vergleich zur Einbringung der 1. Änderungssatzung (am 28.04.2015) und der heutigen Fassung haben sich folgende Änderungen ergeben:
1. Im
§ 1 der Änderungssatzung Ergänzung des “Buchstaben b)”;
insbesondere Korrekturen von “Aufzählungen” im § 1, Absatz 2 der
Kulturbeiratssatzung
2. Im § 1 der Änderungssatzung Ergänzung folgenden Satzes im § 4 der
Kulturbeiratssatzung; insbesondere “Der Ausschuss soll ihm bei Bedarf ein Rederecht
erteilen.”
Anlagenverzeichnis:
- Entwurf 1. Änderungssatzung zur Satzung für den Kulturbeirat der Stadt Eisenach
(Kulturbeiratssatzung)
- Satzung für den Kulturbeirat der Stadt Eisenach; Fließtext