Betreff
Anfrage der Stadträtin Frau Artschwager - Anbringung von Treppenstufen Stregda "Zum Gründchen"
Vorlage
AF-0108/2015
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Ist es möglich, dass die Anwohnern und Bürgern von Stregda diese Trittstufen in Eigenregie wieder setzen?

2.      Mit welchem Ziel entfernte der Ortsteilbürgermeister Herr Nennstiel diese Treppe?

 

 

 

Anlage


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

Es ist nicht möglich, dass die Anwohner Trittstufen in Eigenregie setzen.

Hier geht es um eine öffentliche Treppenanlage, die verkehrliche und technische Sicherheitsstandards erfüllen und dementsprechend geplant und gebaut werden muss. Eine Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf Anwohner ist nicht möglich, so dass bei einer Neuanlage der Treppe die Stadt zusätzlich die volle finanzielle Verantwortung für Unterhaltung und Verkehrssicherung übernehmen müsste. Dies ist in der derzeitigen Situation nicht möglich.

 

Zu 2:

Der Ortsteilbürgermeister Herr Nennstiel hat diese Trittstufen nicht entfernt. Dies erfolgte durch den Bauhof auf Anweisung des Fachamtes im Rahmen der Ausübung der Verkehrssicherungspflicht.