II. Fragestellung
1. Warum
wurde eine solche unzulängliche
Beschilderung von der Stadt angeordnet?
2. Wann
erfolgt eine durchgängige und logische Beschilderung besonders von der alten
Abfahrt BAB 4 zur neuen Auffahrt Eisenach-Ost über die K2a?
3. Wer trägt die Kosten der Umbeschilderung ?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Die Anfrage wird nicht
detailliert beantwortet, da sie die Aufgabenerfüllung im übertragenen
Wirkungskreis betrifft.
Jedoch kann mitgeteilt
werden, dass
1.
es keine AO
oder Forderung der Stadt an das Straßenbauamt gab, die zu bemängelnde
Beschilderung in der jetzigen Form anzubringen. Lediglich wurde der durch das
vom Straßenbauamt beauftrage Ingenieurbüro vorgelegte Beschilderungsplan
bestätigt und zwar insbesondere unter Berücksichtigung der Verhinderung des
überregionalen Verkehrs im Ortsteil Stockhausen sowie der Wegweisung über
Bundesstraßen - entsprechend der Vorgaben des Straßenbauamtes - zu den neuen
Anschlüssen zur A4.
2.
zwischenzeitlich
mittels Schriftverkehr und einem Besprechungstermin am 15.03.10 eine Klärung
und Einigung über die künftige Beschilderung mit dem Straßenbauamt
stattgefunden hat; Kosten für die Stadt entstehen nicht. Eine ergänzende
Beschilderung wird zeitnah erfolgen.