Betreff
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion - Beschilderung der Zufahrten zur neuen BAB 4
Vorlage
AF-0080/2010
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Warum wurde eine solche  unzulängliche Beschilderung  von der Stadt angeordnet?

2.       Wann erfolgt eine durchgängige und logische Beschilderung besonders von der alten Abfahrt BAB 4 zur neuen Auffahrt Eisenach-Ost über die K2a?

3.      Wer trägt die Kosten der Umbeschilderung ?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Die Anfrage wird nicht detailliert beantwortet, da sie die Aufgabenerfüllung im übertragenen Wirkungskreis betrifft.

 

Jedoch kann mitgeteilt werden, dass

 

1.      es keine AO oder Forderung der Stadt an das Straßenbauamt gab, die zu bemängelnde Beschilderung in der jetzigen Form anzubringen. Lediglich wurde der durch das vom Straßenbauamt beauftrage Ingenieurbüro vorgelegte Beschilderungsplan bestätigt und zwar insbesondere unter Berücksichtigung der Verhinderung des überregionalen Verkehrs im Ortsteil Stockhausen sowie der Wegweisung über Bundesstraßen - entsprechend der Vorgaben des Straßenbauamtes - zu den neuen Anschlüssen zur A4.

 

2.      zwischenzeitlich mittels Schriftverkehr und einem Besprechungstermin am 15.03.10 eine Klärung und Einigung über die künftige Beschilderung mit dem Straßenbauamt stattgefunden hat; Kosten für die Stadt entstehen nicht. Eine ergänzende Beschilderung wird zeitnah erfolgen.