I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die Einbringung der 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung
von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt
Eisenach vom 12.12.1995 und die Verweisung in die zuständigen Ausschüsse.
II. Begründung:
Im Rahmen des HSK, Anlage 6, Maßnahme VwHH 38 wurde die Sondernutzungsgebührensatzung mit dem Ziel der Gebührenerhöhung geprüft.
Nach einem Vergleich mit anderen Thüringer Städten wird die aus der Beschlussvorlage ersichtliche Erhöhung der Gebühren vorgeschlagen. Gleichzeitig wurden neue Gebührentatbestände aufgenommen sowie eindeutigere, rechtsichere Formulierungen vorgenommen. Auf die beigefügte Synopse wird verwiesen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzung
Anlage 2: Synopse
Anlage 3: Liste Vergleich Sondernutzungsgebühren zwischen Thüringer Städten