Betreff
Anfrage des Stadtrates Herrn Schenke - Stärkung der Auskunftsrechte
Vorlage
AF-0110/2015
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      In wie weit betrifft dieses Gerichtsurteil das Auskunftsrecht der Eisenacher Stadträte?

2.      Wie bewertet die Oberbürgermeisterin dieses Gerichtsurteil?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.)

Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Meiningen zum Auskunftsanspruch eines Kreistagsmitgliedes (AZ: 2 K 286/14 Me) hat grundsätzlich auch Wirkung auf den Auskunftsanspruch der Eisenacher Stadtratsmitglieder. Allerdings muss festgestellt werden, dass in diesem Urteil keine grundlegende Entscheidung zum Auskunftsrecht im übertragenen Wirkungskreis von Stadtrats-/Kreistagsmitgliedern getroffen wurde. Es geht hier vielmehr um den Umfang der Informationen, die den Entscheidungsgremien zur Verfügung gestellt werden müssen. Es wird aber in der Urteilsbegründung auch mehrfach darauf eingegangen, dass der Auskunftsanspruch nur im Rahmen der Kompetenzen des Kreistages/Stadtrates besteht. Also hat sich mit diesem Urteil nichts an der Aussage geändert, dass das Auskunftsrecht nur für Angelegenheiten besteht, über die der Stadtrat auch entscheiden darf.

 

Zu 2.)

Mir steht es nicht zu, ein Gerichtsurteil zu werten. In einem ähnlich gelagerten Fall würde ich entsprechend des Urteils alle zur Entscheidungsfindung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.