Betreff
Teilfortschreibung der Schulnetzplanung für die staatlichen Schulen der Stadt Eisenach, hier: Aufhebung der Grundschule Neuenhof
Vorlage
0293-StR/2015
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Auf Initiative der Schulkonferenz der Grundschule Neuenhof hebt die Stadt Eisenach die Grundschule Neuenhof zum Ende des Schuljahres 2014/2015 auf. Die Schüler/innen der Klassenstufen 1 bis 4 der Grundschule werden in die 6. Staatliche Grundschule „Hörselschule“ integriert. Die Ortsteile Stedtfeld, Neuenhof-Hörschel und Wartha-Göringen werden dem Schulbezirk der Hörselschule zugeordnet.

 


II. Begründung:

 

Gemäß § 41 des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) werden Schulnetzpläne von den Schulträgern für ihr Gebiet aufgestellt und fortgeschrieben.

 

Die Schulnetzplanung für den Zeitraum 2012/2013 bis 2017/2018 wurde am 09.09.2011 vom Stadtrat der Stadt Eisenach (Beschluss-Nr. 0400/2011) beschlossen und mit weiteren Beschlüssen fortgeschrieben.

 

Mit Beschluss der Schulkonferenz der Grundschule Neuenhof vom 13. Mai 2015 wird der Stadtrat der Stadt Eisenach gebeten, die Grundschule Neuenhof zum Ende des Schuljahres 2014/2015 aufzuheben. Zur näheren Begründung wird auf den Beschluss der Schulkonferenz verwiesen (siehe Anlage 1).

 

Auf Initiative der Schulkonferenz der Grundschule Neuenhof wurden die 6. Staatliche Grundschule „Hörselschule“, das Staatliche Schulamt Westthüringen sowie der Landrat des Wartburgkreises um Unterstützung für dieses Vorhaben gebeten. Hierauf gaben diese ihre Stellungnahmen ab bzw. führten einen entsprechenden Beschluss der Schulkonferenz herbei (siehe Anlagen 2 bis 4).

 

Die Erfordernisse des gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens sind aufgrund der auf Initiative der Grundschule Neuenhof eingegangenen Stellungnahmen bzw. des eingegangen Beschlusses der Schulkonferenz der Hörselschule erfüllt.

 

Mit Bezug auf den eingegangenen Beschluss der Schulkonferenz der Hörselschule sowie der weiteren Stellungnahmen, welche den Vorschlag der Grundschule befürworten bzw. unterstützen, schlägt die Stadtverwaltung Eisenach vor, dem Wunsch der Grundschule Neuenhof zu entsprechen, diese zum Ende des Schuljahres 2014/2015 aufzuheben und die Schüler/innen in die Hörselschule zu integrieren. Die Ortsteile Stedtfeld, Neuenhof-Hörschel und Wartha-Göringen werden dem Schulbezirk der Hörselschule zugeordnet. Gleichzeitig wird, vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Kreistages des Wartburgkreises, die Vereinbarung mit dem Wartburgkreis über die Beschulung der Grundschüler aus der Gemeinde Lauchröden in der Grundschule Neuenhof aufgehoben.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 – Beschluss der Schulkonferenz der Grundschule Neuenhof

Anlage 2 – Beschluss der Schulkonferenz der Hörselschule

Anlage 3 – Stellungnahme des Staatlichen Schulamtes Westthüringen

Anlage 4 – Stellungnahme des Wartburgkreises