Betreff
Förderung von Jugendverbandsarbeit des Stadtjugendringes Eisenach e.V. im Jahr 2015- hier: Änderung
Vorlage
0295-JHA/2015
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Der Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 15.01.2015 zur Förderung des Stadtjugendringes Eisenach e.V. (Beschluss Nr. JHA/004/2015) wird wie folgt geändert:

Die Förderung von Personal- und Sachkosten der Referentin/des Referenten für Jugendverbandsarbeit des Stadtjugendringes Eisenach e.V. in Form eines Festbetragszuschusses in Höhe von 24.689,03 € für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 unter Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes, insbesondere der Bewilligung der beantragten Einnahme in der Haushaltsstelle 45110.171000 durch das Land und der Ausgabe in der Haushaltsstelle 4511050.718000/ Deckungskreis 040.


II. Begründung

 

Rechtsgrundlage für die Förderung bilden die §§ 12 (Förderung der Jugendverbände), 74 (Förderung der freien Jugendhilfe) SGB VIII, der § 17 (Förderung der Jugendverbandsarbeit) ThürKJHAG und die Landesrichtlinie „Örtliche Jugendförderung“.

Entsprechend § 71 Abs.2 SGB VIII befasst sich der Jugendhilfeausschuss insbesondere mit der Förderung der freien Jugendhilfe und ist deshalb zuständiges Gremium.

 

Am 15.01.2015 wurde die Förderung von Personal- und Sachkosten der Referentin für Jugendverbandsarbeit des Stadtjugendringes Eisenach e.V. vom Jugendhilfeausschuss beschlossen. Der beschlossene Festbetragszuschuss betrug 25.287,83 € und war mit einer halben Vollzeitstelle begründet.

Die bisherige Referentin ging ab 01.06.2015 in Mutterschutz. Zur Einarbeitung einer Stellvertretung für die Zeit des Mutterschutzes und der Elternzeit der Stelleninhaberin beantragte der Stadtjugendring Eisenach e.V. eine, auf einen Monat befristete Förderung von 2 x 20h Stellen für die bisherige Stelleninhaberin und die Stellvertretung. Da die Verwaltung bei der Förderung dieser Personal- und Sachkosten rechtlich an den Beschluss des Jugendhilfeausschusses gebunden und nicht befugt ist über die veränderte Förderung zu entscheiden ist eine erneute Entscheidung des Jugendhilfeausschusses notwendig.

 

Aufgrund der tarifgebundenen, geringeren Personalkosten für die Stellvertretung (nach TVöD eine niedrigere Erfahrungsstufe) verringern sich die Gesamtpersonalkosten trotz der befristeten Förderung von zwei Stellen mit einen Stellenanteil von je 0,5 VZÄ.

 

Die Finanzierung der benötigten Ausgaben für den Stadtjugendring 2015 werden vollständig aus der Zuweisung über die Landesrichtlinie „Örtliche Jugendförderung“ gedeckt.

 

Eine Bewilligung erfolgt unter der Maßgabe der Voraussetzungen, Bedingungen und Auflagen der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“.

 

Nach der Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss und dem Eingang der Landesfördermittel wird dem Stadtjugendring Eisenach e.V. durch die Verwaltung der endgültige Bescheid zugesandt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird durch die Verwaltung überwacht (rechnerische und sachliche Verwendungsnachweise).