II. Fragestellung
1.
Wann wurden an Eisenacher Schulen letztmalig die
obenstehenden Übungen und Belehrungen durchgeführt? (Bitte Liste mit jeweiligem
Datum anhängen!)
2.
Gibt es Protokolle zu diesen Übungen? Wenn Ja, sind
diese einsehbar? Wenn Nein, warum?
3.
Haben die Übungen Defizite beim Brandschutz
ergeben? Wenn Ja, wo und welche?
4. Wann wurde letztmals überprüft, ob Feuerwehrfahrzüge im Notfall die Schulhöfe befahren können, um die Gebäude zu erreichen? (Bitte Datum und Verantwortlichkeiten angeben!)
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Die durchzuführenden
Räumungsübungen liegen in Verantwortung der jeweiligen Schulleiterinnen und
Schulleiter. Diese werden durch das Schulpersonal geplant und durchgeführt.
In der Regel wird die Feuerwehr nicht zu solchen Übungen hinzugezogen. In Einzelfällen
besteht die Möglichkeit, eine solche Räumungsübung mit einer Einsatzübung der
Feuerwehr zu verbinden, so wurde am 23.11.2014 eine solche Einsatzübung An der
Wartburgschule, Langensalzaer Straße 44 durchgeführt.
Zu 2.:
Diese Frage kann nur durch die verantwortlichen Schulleiterinnen und Schulleiter beantwortet werden.
Zu 3.:
siehe Antwort Frage 2
Zu 4.:
Eine Überprüfung der Zufahrten für Fahrzeuge der Feuerwehr wird im Rahmen der Gefahrenverhütungsschauen vorgenommen. Diese Kontrollen werden, wie vom Gesetzgeber in der Thüringer Verordnung über die Gefahrenverhütungsschau von 20.August 1992 gefordert, in einem Zeitraum von fünf Jahren durchgeführt.