Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Brandschutz und Feuerwehrzufahrten an Eisenacher Schulgebäuden
Vorlage
AF-0112/2015
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wann wurden an Eisenacher Schulen letztmalig die obenstehenden Übungen und Belehrungen durchgeführt? (Bitte Liste mit jeweiligem Datum anhängen!)

2.      Gibt es Protokolle zu diesen Übungen? Wenn Ja, sind diese einsehbar? Wenn Nein, warum?

3.      Haben die Übungen Defizite beim Brandschutz ergeben? Wenn Ja, wo und welche?

4.      Wann wurde letztmals überprüft, ob Feuerwehrfahrzüge im Notfall die Schulhöfe befahren können, um die Gebäude zu erreichen? (Bitte Datum und Verantwortlichkeiten angeben!)

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Die durchzuführenden Räumungsübungen liegen in Verantwortung der jeweiligen Schulleiterinnen und Schulleiter. Diese werden durch das Schulpersonal geplant und durchgeführt.
In der Regel wird die Feuerwehr nicht zu solchen Übungen hinzugezogen. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, eine solche Räumungsübung mit einer Einsatzübung der Feuerwehr zu verbinden, so wurde am 23.11.2014 eine solche Einsatzübung An der Wartburgschule, Langensalzaer Straße 44 durchgeführt.

 

Zu 2.:

Diese Frage kann nur durch die verantwortlichen Schulleiterinnen und Schulleiter beantwortet werden.

 

Zu 3.:

siehe Antwort Frage 2

 

Zu 4.:

Eine Überprüfung der Zufahrten für Fahrzeuge der Feuerwehr wird im Rahmen der Gefahrenverhütungsschauen vorgenommen. Diese Kontrollen werden, wie vom Gesetzgeber in der Thüringer Verordnung über die Gefahrenverhütungsschau von 20.August 1992 gefordert, in einem Zeitraum von fünf Jahren durchgeführt.