II. Fragestellung
1.
Wurde dieses wichtige, veränderte Planungsdetail in
den zuständigen Ausschüssen explizit vorgestellt und explizit erläutert?
2.
Sieht die Stadtverwaltung in der Abwägung
kulturelles und religiöses Erbe zu dem Toilettenhaus, das Toilettenhaus als
bedeutungsvoller an?
3.
Wie will man die Kirche mit der jetzigen Straßenführung
vor Spritzwasser schützen? Oder werden dann in der Zukunft wieder die
Betonelemente als Spritzschutz aufgestellt?
4.
Besteht jetzt nicht noch die Möglichkeit, ohne
großen Aufwand, die Straße von der Kirche weg zu verschieben?
Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Aufgrund der
Entscheidung, neben dem Individualverkehr den Busverkehr hinter der Kirche in
Ost-West-Richtung zu führen, stand diese Fläche nicht zur Überplanung zur
Verfügung. Diese Verkehrsführung war auch Thema der letzten öffentlichen
Vorstellungen im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Sport und in
Bürgerversammlungen.
Zu 2.
Nein.
Zu 3.
Mit der
Neutrassierung der Fahrbahn wird auch die Entwässerung neu geregelt. Es ist
daher zukünftig kein gesonderter Spritzwasserschutz mehr erforderlich.
Zu 4.
Nein. Eine
Änderung der Lage der Fahrbahn hätte sowohl planerischen Aufwand bedeutet, als
auch bauliche Mehrkosten insgesamt mit sich gebracht. Diese stehen in keinem
Verhältnis zum Breitengewinn von ca. 0,50 – 0,65 m.