I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der
Stadtrat nimmt die 1. Änderungssatzung zu der Gebührensatzung für die Benutzung
der Horte an Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Eisenach zur Kenntnis und
verweist sie zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Bildung und
Gesundheitswesen und an den Haupt- und Finanzausschuss. Die Beschlussfassung
soll in der nächsten Stadtratssitzung erfolgen.
II. Begründung:
Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Eisenach, StR/0169/2015, vom 17. März 2015 wurde die Integration der 2. Staatlichen Grundschule „Am Petersberg“ in die Staatliche Gemeinschaftsschule – Oststadtschule Eisenach beschlossen. Im Ergebnis dessen wird der Hortbereich gemäß § 49 Abs. 1 Thüringer Schulordnung organisatorischer Bestandteil der Gemeinschaftsschule.
In Folge der vorgenannten Veränderung ist die Gebührensatzung für die Benutzung der Horte an Grundschulen redaktionell um den Begriff der „Gemeinschaftsschule“ zu erweitern.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – 1. Änderungsatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Horte