I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der
Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen
Straßen im Gebiet der Stadt Eisenach (Sondernutzungssatzung) wird zur Kenntnis
genommen und zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Begründung:
Nach der Richtlinie 2006 /123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt war eine Anpassung der Sondernutzungssatzung der Stadt Eisenach vom 12.12.1995 an das Europäische Recht erforderlich.
Gleichzeitig wurde auf der Grundlage des Haushaltssicherungskonzeptes geprüft ob Gebührenerhöhungen möglich bzw. vertretbar sind.
Diese Überarbeitung erfolgte entsprechend der Mustersatzung des Thüringer Landesverwaltungsamtes.
Gleichwohl sind die einzelnen Tatbestände für Sondernutzungen auf Vollständigkeit geprüft und Formulierungen zur Verdeutlichung einzelner Tatbestände verändert worden.
Darüber hinaus
- werden Regelungen der Gebührenerhebungen bei Sondernutzungen für gemeinnützige Zwecke oder im städtischen Interesse vorgeschlagen,
- wird ein neuer Tatbestand mit § 2 Abs. 3 Ziff. 9 zur eindeutigen Zuordnung dieser Art der Sondernutzung eingefügt,
- wird die vorhandene Ausnahmeregelung für die Sondernutzungen im städtischen Interesse konkretisiert.
Die überarbeitete Satzung wurde vorab mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt abgestimmt.
Anlagenverzeichnis:
· Entwurf 2. Änderungssatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Eisenach (Sondernutzungssatzung)
· Fließtextversion im Entwurf der Fassung der 2. Änderungssatzung