Betreff
1. Änderungssatzung zu der Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Eisenach, hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
0332-StR/2015
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Eisenach.


II. Begründung:

 

Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Eisenach, StR/0169/2015, vom 17. März 2015 wurde die Integration der 2. Staatlichen Grundschule „Am Petersberg“ in die Staatliche Gemeinschaftsschule – Oststadtschule Eisenach beschlossen. Im Ergebnis dessen wird der Hortbereich gemäß § 49 Abs. 1 Thüringer Schulordnung organisatorischer Bestandteil der Gemeinschaftsschule.

 

In Folge der vorgenannten Veränderung ist die Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen redaktionell um den Begriff der „Gemeinschaftsschule“ zu erweitern.

 

Aufgrund von Hinweisen durch das Thüringer Landesverwaltungsamt im Rahmen einer Vorprüfung wurden das Datum der letzten Änderung der Thüringer Kommunalordnung vom 20.04.2014 auf den 20.03.2014 sowie in die Überschrift der Änderungssatzung die Worte „in Trägerschaft“ gegenüber der ursprünglichen Fassung der Einbringung korrigiert bzw. eingefügt.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage – Entwurf - 1. Änderungsatzung zur Benutzungssatzung der Horte