Betreff
1. Änderungssatzung zu der Gebührensatzung für die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Eisenach, hier: Beratung und Beschlussfassung
Vorlage
0333-StR/2015
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Eisenach.


II. Begründung:

 

Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Eisenach, StR/0169/2015, vom 17. März 2015 wurde die Integration der 2. Staatlichen Grundschule „Am Petersberg“ in die Staatliche Gemeinschaftsschule – Oststadtschule Eisenach beschlossen. Im Ergebnis dessen wird der Hortbereich gemäß § 49 Abs. 1 Thüringer Schulordnung organisatorischer Bestandteil der Gemeinschaftsschule.

 

In Folge der vorgenannten Veränderung ist die Gebührensatzung für die Benutzung der Horte an Grundschulen redaktionell um den Begriff der „Gemeinschaftsschule“ zu erweitern.

 

Aufgrund des Rückwirkungsverbotes für Gebührensatzungen wurde das Datum des In – Kraft – Tretens gegenüber der ursprünglichen Fassung bei der Einbringung angepasst. Darüber hinaus wurden nach Hinweis durch das Thüringer Landesverwaltungsamtes im Rahmen einer Vorprüfung das Datum der letzten Änderung der Thüringer Kommunalordnung vom 20.04.2014 auf den 20.03.2014 korrigiert und in die Überschrift der Änderungssatzung die Worte „in Trägerschaft“ eingefügt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage – 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Horte