I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Die 3. Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen
Straßen im Gebiet der Stadt Eisenach vom 12.12.1995.
II. Begründung:
Im Rahmen des HSK, Anlage 6, Maßnahme VwHH 38 wurde die Sondernutzungsgebührensatzung
mit dem Ziel der Gebührenerhöhung geprüft.
Nach einem Vergleich mit anderen Thüringer Städten wird die aus der
Beschlussvorlage ersichtliche Erhöhung der Gebühren vorgeschlagen. Gleichzeitig
wurden neue Gebührentatbestände aufgenommen sowie eindeutigere, rechtsichere
Formulierungen vorgenommen. Auf die beigefügte Synopse wird verwiesen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: 3. Änderungssatzung zur Satzung über
die Erhebung von Gebühren für Sondernutzung
Anlage 2: Synopse
Anlage 3: Liste
Vergleich Sondernutzungsgebühren zwischen Thüringer Städten
Die oben aufgeführten Anlagen wurden zur Einbringung der Satzung in den Stadtrat am 30.06.2015 bereits ausgereicht.