I. Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der
Stadtrat beauftragt das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Eisenach umgehend
nachstehende
Geschäftsvorfälle
zu prüfen und die Ergebnisse dem Rechnungsprüfungsausschuss vorzulegen:
I.
Beratung der
Oberbürgermeisterin durch Herrn Florian Gerster (Beratervertrag)
Die Oberbürgermeisterin schloss Anfang Januar mit Herrn Florian Gerster während
vorläufiger Haushaltsführung einen Beratervertrag ab.
Es ist durch Vorlage folgender Unterlagen zu prüfen:
- Vorlage des von beiden unterzeichneten
Beratervertrages (Beratungsangebot durch Herrn Gerster erfolgte schriftlich am
02.01.2015)
- Zu welchem Zeitpunkt wurde der Beratervertrag
unterzeichnet?
- Nachweis der Unabweisbarkeit der Maßnahme (§§ 53
und 58 ThürKO) bei vorläufiger Haushaltsführung
- Inhalt der Beratung
- Ergebnisse und konkreter Nutzen der Beratung
- Laufzeit und Rhythmus/Häufigkeit der Beratung
- Kündigungsklausel
- Höhe des Beraterhonorars pro Beratung, sowie
bislang angefallene Zahlungen
- Vorlage der Beratungsprotokolle
- Aus welcher Haushaltsstelle bezahlt?
- Gab es vor Unterzeichnung des Vertrages einen
Ämterumlauf, sodass das Rechnungsprüfungsamt, die Beteiligungsverwaltung und
die Stadtkasse informiert waren?
- Welche Stellungnahmen gaben die beteiligten Ämter
zum Vertrag ab?
- Vorlage der Rechnungen des Beraters, Herrn Gerster
- Auf welcher Grundlage und mit welcher Begründung
wies die Oberbürgermeisterin die Stadtkasse zur Zahlung der Rechnungen an?
- Insbesondere sind die Rechnungen: Workshop 1 vom
09.02.2015/von Stadtkasse am 25.03.2015 nach Mahnung überwiesen und Workshop 2
vom 01.04.2015/von Stadtkasse am 24.04.2015 überweisen, zu prüfen.
II.
Nutzung des
Dienstfahrzeuges
Aufgrund der Annahme, dass weiterhin eine dezernats-/ämterbezogene Finanzierung
der Nutzung der städtischen Fahrzeuge besteht, müssten die Fahrtenbücher
städtischer Fahrzeuge folgendermaßen geführt werden:
- Antritt und Ende der Dienstfahrt (mit Uhrzeit)
- Kilometerstand bei Antritt und Ende der Dienstreise
(Eintrag der gefahrenen Kilometer)
- Grund der Dienstreise
- Dezernat/Amt, welches das Fahrzeug nutzte
- Unterschrift des Nutzers
Es sind somit auf dieser Grundlage durch Vorlage
des Fahrtenbuches des Dienstwagens der Oberbürgermeisterin die
Dienstreisen/Nutzung des Dienstwagens für den Zeitraum von Januar 2015 bis Juni
2015 durch Vorlage des Fahrtenbuches zu prüfen.
III.
Kosten der
Maßnahme „Linksabbiegerspur- Rennbahn-Grüner Baum“
Wie uns durch das zuständige Fach Amt im Rechnungsprüfungsausschuss mitgeteilt
wurde, ist die Stadtverwaltung der Auffassung, dass aus Gründen der
Verkehrssicherheit die straßenbaulichen Maßnahmen Ausbau Rennbahn,
Linksabbiegerspur und Ausbau des Gehwegs am Grünen Baum unabweisbar waren und
damit auch bei vorläufige Haushaltsführung durchgeführt werden durften.
Es ist durch Vorlage der jeweiligen Unterlagen zu prüfen:
- Wie hoch waren die Kosten der einzelnen Maßnahmen?
- Wie hoch waren die Gesamtkosten der Maßnahme?
- Beliefen sich die Kosten der Einzelmaßnahmen oder
der Gesamtmaßnahme unterhalb der Schwelle, bei der eine Beteiligung Dritter
(Bewilligung der Maßnahme bei vorläufiger Haushaltsführung, da Haushaltsplan
gemäß § 7 Abs. 2a Haushaltssatzung noch nicht in Kraft war) notwendig gewesen
wäre?
- Sind die zu Beteiligten Dritten tatsächlich
beteiligt worden?
- Wenn ja, sind die Unterlagen zur Prüfung
vorzulegen; wenn nein, warum nicht?
IV.
Kosten der
Maßnahme „Radschutzstreifen Mühlhäuser Straße - Hospitalstraße“
Im Zeitraum 2014/2015 wurde durch die Stadt Eisenach zuvor genannte Maßnahme
realisiert.
Es ist durch Vorlage der jeweiligen Unterlagen zu prüfen:
- Wie hoch waren die Kosten der einzelnen Maßnahmen?
- Wie hoch waren die Gesamtkosten der Maßnahme?
- Beliefen sich die Kosten der Einzelmaßnahmen oder
der Gesamtmaßnahme unterhalb der Schwelle, bei der eine Beteiligung Dritter
(Bewilligung der Maßnahme bei vorläufiger Haushaltsführung, da Haushaltsplan
gemäß § 7 Abs. 2a Haushaltssatzung noch nicht in Kraft war) notwendig gewesen
wäre?
- Sind die zu Beteiligten Dritten tatsächlich
beteiligt worden?
- Wenn ja, sind die Unterlagen zur Prüfung
vorzulegen; wenn nein, warum nicht?
In Teilabschnitten insbesondere der Mühlhäuser
Straße wurden bei früheren Baumaßnahmen sogenannte gemeinsame bzw. getrennte
Rad- und Gehweganlagen errichtet (Zeichen 240 bzw.241)
- Wann wurden diese Anlagen errichtet?
- Auf welcher Länge doppelt sich jetzt diese Anlage?
- Wie hoch waren die damaligen anteiligen Baukosten
für diese Anlagen?
- Wurde vor dem Bau der jetzigen Radschutzstreifen
geprüft ob die vorhandenen Anlagen in die jetzige Maßnahme integriert werden
konnten?
- Wenn ja, was bewegte die Verwaltung die vorhandenen
Anlagen nicht zu nutzen?