Betreff
Antrag der CDU-Stadtratsfraktion - Prüfauftrag an das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Eisenach gemäß § 3 Abs. 1, 3 Rechnungsprüfungsordnung i.V.m. § 33 GO und § 81 (39 ThürKO
Vorlage
0335-AT/2015
Art
Antrag

I. Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Stadtrat beauftragt das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Eisenach umgehend nachstehende

Geschäftsvorfälle zu prüfen und die Ergebnisse dem Rechnungsprüfungsausschuss vorzulegen:

I.        Beratung der Oberbürgermeisterin durch Herrn Florian Gerster (Beratervertrag)       
Die Oberbürgermeisterin schloss Anfang Januar mit Herrn Florian Gerster während vorläufiger Haushaltsführung einen Beratervertrag ab. 
Es ist durch Vorlage folgender Unterlagen zu prüfen:

-       Vorlage des von beiden unterzeichneten Beratervertrages (Beratungsangebot durch Herrn Gerster erfolgte schriftlich am 02.01.2015)

-       Zu welchem Zeitpunkt wurde der Beratervertrag unterzeichnet?

-       Nachweis der Unabweisbarkeit der Maßnahme (§§ 53 und 58 ThürKO) bei vorläufiger Haushaltsführung

-       Inhalt der Beratung

-       Ergebnisse und konkreter Nutzen der Beratung

-       Laufzeit und Rhythmus/Häufigkeit der Beratung

-       Kündigungsklausel

-       Höhe des Beraterhonorars pro Beratung, sowie bislang angefallene Zahlungen

-       Vorlage der Beratungsprotokolle

-       Aus welcher Haushaltsstelle bezahlt?

-       Gab es vor Unterzeichnung des Vertrages einen Ämterumlauf, sodass das Rechnungsprüfungsamt, die Beteiligungsverwaltung und die Stadtkasse informiert waren?

-       Welche Stellungnahmen gaben die beteiligten Ämter zum Vertrag ab?

-       Vorlage der Rechnungen des Beraters, Herrn Gerster

-       Auf welcher Grundlage und mit welcher Begründung wies die Oberbürgermeisterin die Stadtkasse zur Zahlung der Rechnungen an?

-       Insbesondere sind die Rechnungen: Workshop 1 vom 09.02.2015/von Stadtkasse am 25.03.2015 nach Mahnung überwiesen und Workshop 2 vom 01.04.2015/von Stadtkasse am 24.04.2015 überweisen, zu prüfen.       

II.      Nutzung des Dienstfahrzeuges          
Aufgrund der Annahme, dass weiterhin eine dezernats-/ämterbezogene Finanzierung der Nutzung der städtischen Fahrzeuge besteht, müssten die Fahrtenbücher städtischer Fahrzeuge folgendermaßen geführt werden:

-       Antritt und Ende der Dienstfahrt (mit Uhrzeit)

-       Kilometerstand bei Antritt und Ende der Dienstreise (Eintrag der gefahrenen Kilometer)

-       Grund der Dienstreise

-       Dezernat/Amt, welches das Fahrzeug nutzte

-       Unterschrift des Nutzers    

Es sind somit auf dieser Grundlage durch Vorlage des Fahrtenbuches des Dienstwagens der Oberbürgermeisterin die Dienstreisen/Nutzung des Dienstwagens für den Zeitraum von Januar 2015 bis Juni 2015 durch Vorlage des Fahrtenbuches zu prüfen.

 

III.    Kosten der Maßnahme „Linksabbiegerspur- Rennbahn-Grüner Baum“  
Wie uns durch das zuständige Fach Amt im Rechnungsprüfungsausschuss mitgeteilt wurde, ist die Stadtverwaltung der Auffassung, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit die straßenbaulichen Maßnahmen Ausbau Rennbahn, Linksabbiegerspur und Ausbau des Gehwegs am Grünen Baum unabweisbar waren und damit auch bei vorläufige Haushaltsführung durchgeführt werden durften.
Es ist durch Vorlage der jeweiligen Unterlagen zu prüfen:

-       Wie hoch waren die Kosten der einzelnen Maßnahmen?

-       Wie hoch waren die Gesamtkosten der Maßnahme?

-       Beliefen sich die Kosten der Einzelmaßnahmen oder der Gesamtmaßnahme unterhalb der Schwelle, bei der eine Beteiligung Dritter (Bewilligung der Maßnahme bei vorläufiger Haushaltsführung, da Haushaltsplan gemäß § 7 Abs. 2a Haushaltssatzung noch nicht in Kraft war) notwendig gewesen wäre?

-       Sind die zu Beteiligten Dritten tatsächlich beteiligt worden?

-       Wenn ja, sind die Unterlagen zur Prüfung vorzulegen; wenn nein, warum nicht?

IV.   Kosten der Maßnahme „Radschutzstreifen Mühlhäuser Straße - Hospitalstraße“        
Im Zeitraum 2014/2015 wurde durch die Stadt Eisenach zuvor genannte Maßnahme realisiert.           
Es ist durch Vorlage der jeweiligen Unterlagen zu prüfen:

-       Wie hoch waren die Kosten der einzelnen Maßnahmen?

-       Wie hoch waren die Gesamtkosten der Maßnahme?

-       Beliefen sich die Kosten der Einzelmaßnahmen oder der Gesamtmaßnahme unterhalb der Schwelle, bei der eine Beteiligung Dritter (Bewilligung der Maßnahme bei vorläufiger Haushaltsführung, da Haushaltsplan gemäß § 7 Abs. 2a Haushaltssatzung noch nicht in Kraft war) notwendig gewesen wäre?

-       Sind die zu Beteiligten Dritten tatsächlich beteiligt worden?

-       Wenn ja, sind die Unterlagen zur Prüfung vorzulegen; wenn nein, warum nicht?

In Teilabschnitten insbesondere der Mühlhäuser Straße wurden bei früheren Baumaßnahmen sogenannte gemeinsame bzw. getrennte Rad- und Gehweganlagen errichtet (Zeichen 240 bzw.241)

-       Wann wurden diese Anlagen errichtet?

-       Auf welcher Länge doppelt sich jetzt diese Anlage?

-       Wie hoch waren die damaligen anteiligen Baukosten für diese Anlagen?

-       Wurde vor dem Bau der jetzigen Radschutzstreifen geprüft ob die vorhandenen Anlagen in die jetzige Maßnahme integriert werden konnten?

-       Wenn ja, was bewegte die Verwaltung die vorhandenen Anlagen nicht zu nutzen?