I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der
Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 mit ihren Anlagen wird
zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse und abschließenden
Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
II. Begründung:
Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese ist gemäß § 57 Abs. 2 ThürKO spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Die gesetzliche Vorgabe konnte mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf 2015 nicht
eingehalten werden. Ursache für die zeitlichen Verzögerungen sind die großen
Probleme beim notwendigen Ausgleich des Haushaltsentwurfes.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf
2015 ist ausgeglichen. Auf die
inhaltlichen Erläuterungen zum Haushaltsentwurf im Vorbericht, bei den
Unterabschnitten bzw. Haushaltsstellen wird verwiesen. Die Vorlage des gedruckten Entwurfes der Haushaltssatzung 2015 incl. aller
Anlagen erfolgt in der Stadtratssitzung am 25.08.2015.
Der Entwurf enthält folgende
Eckdaten:
1. Haushalt der Stadt Eisenach
1.1 Haushaltsvolumen
|
Entwurf 2015 in EUR |
Haushalt 2014 in EUR |
Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe |
99.134.854 |
96.196.304 |
Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe |
12.926.899 |
25.745.179 |
Gesamthaushalt in
Einnahme und Ausgabe |
112.061.753 |
121.941.483 |
1.2 Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den
Vermögenshaushalt/ Ausgleich des Haushaltes
Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt insgesamt 4.758.757 €. Davon sind 2.100.967 € Pflichtzuführung gemäß § 22 ThürGemHV in Höhe der ordentlichen Tilgung und der Kreditbeschaffungskosten. Der Betrag darüber hinaus in Höhe von 2.657.790 € war zu veranschlagen für nicht anderweitig gedeckte Aufwendungen für Investitionen im Vermögenshaushalt. Andernfalls hätte der Teilhaushalt nicht ausgeglichen werden können.
1.3 Kreditaufnahme
Zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes wurde keine Kreditaufnahme eingestellt. Der Schuldenstand beträgt unter Berücksichtigung des Aufwandes für die ordentliche Tilgung am 31.12.2015 voraussichtlich 27.785.752 €. Bei einer zugrunde zu legenden Einwohnerzahl von 41.567 Einwohnern (31.12.2013) entspräche dies einer Pro-Kopf-Verschuldung zum Jahresende von 668 €/ Einwohner (Vgl. 2014 716 €/EW, 2013 610 €/ EW).
1.4 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 7.615.300 € festgesetzt.
1.5 Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber den Vorjahren nicht erhöht und damit weiter auf 15.000.000 € festgesetzt.
1.6 Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer
Die Hebesätze wurden mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 23.05.03 (Beschluss-Nr. 0682/2003) sowie der am 20.03.2013 durch den Stadtrat beschlossenen 5. Änderung der Hebesatzsatzung (Beschluss-Nr. 0692-StR/2013) wie folgt festgesetzt:
|
Werte in % |
Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe |
332 |
Grundsteuer B für Grundstücke |
472 |
Gewerbesteuer |
460 |
Für das Jahr 2015 erfolgt keine Veränderung.
1.7 Stand der allgemeinen Rücklage
Die Stadt hat im Rahmen der Jahresrechnung 2006 den Bestand der allgemeinen Rücklage vollständig zur Finanzierung unabweisbarer Investitionen eingesetzt. Eine Zuführung war danach aufgrund der Haushaltslage nicht mehr möglich, so dass gegenwärtig kein Bestand vorhanden ist. Damit kann die gesetzliche Vorgabe zur Vorhaltung einer Mindestrücklage von 2 v. H. des Durchschnittes der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten 3 Jahre nicht eingehalten werden. Die Mindestrücklage müsste danach 1.828.446 € betragen.
2. Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes
2.1 Gesamtvolumen
|
Entwurf 2015 in EUR |
Plan 2014 in EUR |
Erfolgsplan
im Ertrag |
16.340.400 |
16.627.755 |
Erfolgsplan
im Aufwand |
16.861.400 |
17.435.630 |
Fehlbetrag |
521.000 |
807.875 |
Vermögensplan
Einnahme und Ausgabe |
815.432 |
1.286.707 |
2.2 Gesamtbetrag
der Kreditaufnahme
Eine Kreditaufnahme wurde nicht geplant.
2.3 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht festgesetzt.
2.4 Höchstbetrag der Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 1.000.000 € festgesetzt.
3. Allgemeines
Der Gesamthaushaltsentwurf 2015 konnte nur ausgeglichen gestaltet werden, indem im Unterabschnitt 90000 des Verwaltungshaushaltes eine Bedarfszuweisung des Landes in Höhe von 6.899.181 Euro eingeplant wurde. Dieses Vorgehen wurde im Vorfeld mit der Kommunalaufsicht des Thüringer Landesverwaltungsamtes abgesprochen. Der Haushaltsentwurf wurde mit diesem Stand der Kommunalaufsicht in elektronischer Form vorab bereits übermittelt, um die Genehmigungsfähigkeit parallel zur weiteren Vorbereitung und bis zur Beratung und Beschlussfassung durch den Stadtrat abschließend klären zu können.
Da sich laufend weitere Veränderungen zur bisherigen Planung ergeben, wird zur Einbringung des Haushaltsentwurfes dem Stadtrat gleichzeitig eine Excel-Übersicht mit den bis dahin erkennbaren Veränderungen vorgelegt werden. Diese notwendigen Änderungen sollten bei den Haushaltsberatungen berücksichtigt werden. Aufgrund der bisher vorliegenden Erkenntnisse wird sich die zum Ausgleich des Haushaltes eingeplante Bedarfszuweisung dadurch weiter erhöhen. Nähere Erläuterungen hierzu erfolgen zu den Beratungen in den Ausschüssen.