Betreff
Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 und Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2015, hier: Einbringung
Vorlage
0340-StR/2015
Aktenzeichen
20 20 01
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 mit ihren Anlagen wird zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse und abschließenden Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.


II. Begründung:

 

Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese ist gemäß § 57 Abs. 2 ThürKO spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.  


Die gesetzliche Vorgabe konnte mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf 2015 nicht eingehalten werden. Ursache für die zeitlichen Verzögerungen sind die großen Probleme beim notwendigen Ausgleich des Haushaltsentwurfes.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2015 ist ausgeglichen. Auf die inhaltlichen Erläuterungen zum Haushaltsentwurf im Vorbericht, bei den Unterabschnitten bzw. Haushaltsstellen wird verwiesen. Die Vorlage des gedruckten Entwurfes der Haushaltssatzung 2015 incl. aller Anlagen erfolgt in der Stadtratssitzung am 25.08.2015.

 

 

Der Entwurf enthält folgende Eckdaten:

 

1.    Haushalt der Stadt Eisenach

1.1  Haushaltsvolumen

 

 

Entwurf 2015

in EUR

Haushalt 2014

in EUR

Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe

99.134.854

96.196.304

Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe

12.926.899

25.745.179

Gesamthaushalt in Einnahme und Ausgabe

112.061.753

121.941.483

 

 

1.2 Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt/ Ausgleich des Haushaltes

Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt insgesamt 4.758.757 €. Davon sind 2.100.967 Pflichtzuführung gemäß § 22 ThürGemHV in Höhe der ordentlichen Tilgung und der Kreditbeschaffungskosten. Der Betrag darüber hinaus in Höhe von 2.657.790 € war zu veranschlagen für nicht anderweitig gedeckte Aufwendungen für Investitionen im Vermögenshaushalt. Andernfalls hätte der Teilhaushalt nicht ausgeglichen werden können.

 

 

1.3 Kreditaufnahme

 

Zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushaltes wurde keine Kreditaufnahme   eingestellt. Der Schuldenstand beträgt unter Berücksichtigung des Aufwandes für die ordentliche Tilgung am 31.12.2015 voraussichtlich 27.785.752 €. Bei einer zugrunde zu legenden Einwohnerzahl von 41.567 Einwohnern (31.12.2013) entspräche dies einer Pro-Kopf-Verschuldung zum Jahresende von 668 €/ Einwohner (Vgl. 2014 716 €/EW, 2013 610 €/ EW).

 

 

1.4 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 7.615.300 € festgesetzt.

 

 

1.5 Kassenkredit

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird gegenüber den Vorjahren nicht erhöht und damit weiter auf 15.000.000 € festgesetzt.

 

 

1.6 Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer 

 

Die Hebesätze wurden mit Beschluss der Hebesatzsatzung vom 23.05.03 (Beschluss-Nr. 0682/2003) sowie der am 20.03.2013 durch den Stadtrat beschlossenen 5. Änderung der Hebesatzsatzung (Beschluss-Nr. 0692-StR/2013) wie folgt festgesetzt:

 

 

Werte in %

Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

332

Grundsteuer B für Grundstücke

472

Gewerbesteuer

460

 

Für das Jahr 2015 erfolgt keine Veränderung.

 

 

1.7 Stand der allgemeinen Rücklage

 

Die Stadt hat im Rahmen der Jahresrechnung 2006 den Bestand der allgemeinen Rücklage vollständig zur Finanzierung unabweisbarer Investitionen eingesetzt. Eine Zuführung war danach aufgrund der Haushaltslage nicht mehr möglich, so dass gegenwärtig kein Bestand vorhanden ist. Damit kann die gesetzliche Vorgabe zur Vorhaltung einer Mindestrücklage von 2 v. H. des Durchschnittes der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten 3 Jahre nicht eingehalten werden. Die Mindestrücklage müsste danach 1.828.446 € betragen.

 

 

2.    Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes

2.1 Gesamtvolumen

 

 

 

 Entwurf 2015

in EUR

Plan 2014

in EUR

Erfolgsplan im Ertrag

16.340.400

16.627.755

Erfolgsplan im Aufwand

16.861.400

17.435.630

Fehlbetrag

521.000

807.875

Vermögensplan Einnahme und Ausgabe

815.432

1.286.707

 

 

2.2 Gesamtbetrag der Kreditaufnahme

 

Eine Kreditaufnahme wurde nicht geplant.

 

 

2.3 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht festgesetzt.

 

 

2.4 Höchstbetrag der Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 1.000.000 € festgesetzt.

 

 

3. Allgemeines

 

Der Gesamthaushaltsentwurf 2015 konnte nur ausgeglichen gestaltet werden, indem im Unterabschnitt 90000 des Verwaltungshaushaltes eine Bedarfszuweisung des Landes in Höhe von 6.899.181 Euro eingeplant wurde. Dieses Vorgehen wurde im Vorfeld mit der Kommunalaufsicht des Thüringer Landesverwaltungsamtes abgesprochen. Der Haushaltsentwurf wurde mit diesem Stand der Kommunalaufsicht in elektronischer Form vorab bereits übermittelt, um die Genehmigungsfähigkeit parallel zur weiteren Vorbereitung und bis zur Beratung und Beschlussfassung durch den Stadtrat abschließend klären zu können.

 

Da sich laufend weitere Veränderungen zur bisherigen Planung ergeben, wird zur Einbringung des Haushaltsentwurfes dem Stadtrat gleichzeitig eine Excel-Übersicht mit den bis dahin erkennbaren Veränderungen vorgelegt werden. Diese notwendigen Änderungen sollten bei den Haushaltsberatungen berücksichtigt werden. Aufgrund der bisher vorliegenden Erkenntnisse wird sich die zum Ausgleich des Haushaltes eingeplante Bedarfszuweisung dadurch weiter erhöhen. Nähere Erläuterungen hierzu erfolgen zu den Beratungen in den Ausschüssen.