Hier: Einbringung
I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
Der Entwurf der 2.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2012 bis 2022
wird zur Kenntnis genommen und zur Beratung an die Fachausschüsse überwiesen.
II. Begründung:
Kann dies nicht gewährleistet werden, weil die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist, ist gemäß den Vorgaben des § 53a ThürKO ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen, mit dem die Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit nachgewiesen wird.
Vor diesem Hintergrund hat das HSK eine herausragende Bedeutung, da hiermit erreicht werden soll, die Haushaltswirtschaft der Stadt Eisenach mittel- und langfristig dahin zu führen, den gesetzlichen Vorgaben zur Herstellung des Haushaltsausgleichs (§ 53 Abs. 3 ThürKO) vollumfänglich zu entsprechen.
Insofern dient das HSK dem Ziel, Maßnahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden soll. Es bedarf nach § 53a Abs. 1 ThürKO der Genehmigung des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA) als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde.
1. Bisherige
Entwicklung
2. Vorlage der 2. Fortschreibung des HSK
Die geänderten Hebesätze wurden entsprechend im Rahmen der 2. Fortschreibung berücksichtigt. Dadurch musste ggü. der 1. Fortschreibung auch die Maßnahme VwHH4 – Grundsteuer B – hinsichtlich Beschlusstext und Konsolidierungspotenzial modifziert werden. War in der 1. Fortschreibung ab 2016 noch von einem Hebesatz von 500 v. H. ausgegangen worden, so muss nun in der zweiten Fortschreibung entsprechend der Vorgaben des Landes von 520 v. H. ausgegangen werden.
Die nunmehr vorliegende 2. Fortschreibung
des Haushaltssicherungskonzeptes weist für den Gesamthaushalt am Ende des
Konsolidierungszeitraumes im Jahre 2022 noch immer einen Fehlbetrag in Höhe von
10.654.421 Euro aus. Dieser Fehlbetrag wurde in Abstimmung mit der
Rechtsaufsichtsbehörde in den Jahren 2016 – 2018 mit Bedarfszuweisungen in
gleicher Höhe ausgeglichen, so dass das Haushaltssicherungskonzept am Ende des
Konsolidierungszeitraumes ausgeglichen ist. Für den Wirtschaftsplan des optimierten
Regiebetriebes wurde mit der 2. Fortschreibung erstmals ein eigenständiges
Konzept entwickelt. Diese Fortschreibung weist zum Ende des Jahres 2022 einen
Fehlbedarf von 3.971.048 Euro aus.
Insgesamt ergibt der aktuelle Stand der 2.
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes somit einen Fehlbedarf von 14.625.469
Euro. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Planungsjahr 2015 ausgeglichen
gestaltet wurde, indem zur Herstellung des Haushaltsausgleiches in den
Einnahmen des Verwaltungshaushaltes eine Bedarfszuweisung in Höhe von 7.298.113
Euro geplant wurde.
Der mit der 2. Fortschreibung dargestellten
Entwicklung im Konsolidierungszeitraum bis einschließlich des Jahres 2022 liegt
die Fortschreibung der Finanzplanung der Einnahmen und Ausgaben des
Gesamthaushaltes und auch des optimierten Regiebetriebes zugrunde. Hierbei wurde
eine Fortführung des Status quo unterstellt und aufgrund der bisher
vorliegenden Erkenntnisse zur weiteren Einnahme- und Ausgabeentwicklung
geplant. Inwieweit die der Planung zugrunde liegenden Annahmen, z. B. der
Gewerbesteuerentwicklung, der Entwicklung der Einnahmen aus dem Kommunalen
Finanzausgleich und insbesondere die Entwicklung der Sozialausgaben sich in den
einzelnen Planjahren tatsächlich bestätigen, bleibt abzuwarten. Insbesondere
die Entwicklung der Gewerbesteuer und die Entwicklung der Einnahmen aus dem
Kommunalen Finanzausgleich können aus heutiger Sicht nur unzureichend geplant
werden. Zum kommunalen Finanzausgleich ab dem Jahre 2016 liegen derzeit noch keine
konkreten Erkenntnisse vor.
Mit Schreiben vom 12.08.2015 hat der
Gemeinde- und Städtebund den Kommunen den Entwurf eines Gesetzes zur
Novellierung des Kommunalen Finanzausgleichs 2016 zur Stellungnahme zugesandt.
Mit diesem Gesetzentwurf sind einige Änderungen in der Systematik der
Mittelverteilung beabsichtigt. Wie diese sich insgesamt auf die Zuweisungen des
Landes aus dem KFA auf die Stadt Eisenach auswirken werden, kann momentan
aufgrund bisher fehlender konkreter Berechnungen noch nicht dargestellt werden.
Sobald diesbezüglich exaktere Zahlen vorliegen, wäre die Finanzplanung entsprechend
anzupassen.
Die so erstellte
Finanzplanung weist einen Konsolidierungsbedarf für den Haushalt bis 2022 in
Höhe von 68.372.264 Euro auf. Zuzüglich der bis
zum 31.12.2014 aufgelaufenen Altfehlbeträge in Höhe von 10.288.090 Euro ergibt
sich ein Gesamtkonsolidierungsbedarf (ohne Wirtschaftsplan) von 78.660.354
Euro. Der mit der 2. Fortschreibung aktualisierte Maßnahmekatalog mit den
Maßnahmen zur Haushaltssicherung enthält ein Konsolidierungspotenzial in Höhe
von 68.005.933 Euro.
Im Übrigen wird auf die seitens der Verwaltung erarbeiteten Unterlagen zur 2. Fortschreibung des HSK 2012 – 2022 verwiesen, die zur Stadtratssitzung am 25.08.2015 in Papierform vorgelegt werden.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass nach Einbringung der 2. Fortschreibung weitere Gespräche sowohl mit der Kommunalaufsicht als auch mit dem zuständigen Innenministerium hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit der 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes erfolgen müssen.
Anlagenverzeichnis:
- 2. Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2012-2022:
- Vorbericht
- Anlage 1 bis 7
- Anhang I bis XIX