Betreff
St. Georg Klinikum Eisenach gGmbH (GKE), hier: städtische Vertretung im Aufsichtsrat
Vorlage
0342-StR/2015
Aktenzeichen
20.1/812105
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft zur Förderung des Gesundheits- und Sozialwesens in der Wartburgregion GmbH (GFG) wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die Entsendung von Herrn/Frau ________________ in den Aufsichtsrat der St. Georg Klinikum Eisenach gGmbH (GKE) vollzogen wird.


II. Begründung:

 

Auf den Inhalt der Berichtsvorlage 0311-BR/2015 (Eilentscheidung) vom 30.06.2015 wird verwiesen.

 

Gemäß § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der St. Georg Klinikum Eisenach gGmbH (GKE) kann jeder Mitgesellschafter (kommunale Seite: GFG) vier Mitglieder in den Aufsichtsrat der GKE entsenden. Weder die Satzung der GKE noch der entsendenden Gesellschaft GFG enthalten weitere, detaillierte Modalitäten zur Besetzung des Aufsichtsrates der GKE.

 

Um das Stärkeverhältnis der kommunalen Gesellschafter der GFG (60% WAK, 40% EA) im Aufsichtsrat der GKE zu wahren, entsenden der Wartburgkreis drei Mitglieder und die Stadt Eisenach ein Mitglied in den Aufsichtsrat der GKE.

 

Aufgrund fehlender, weiterer Regelungen erfolgt die Besetzung gem. § 9 Abs. 3, 4 der städtischen Hauptsatzung analog der Besetzung von Ausschüssen nach Hare-Niemeyer. Bei einem zu besetzenden Sitz obliegt dabei das Vorschlagsrecht der CDU - Stadtratsfraktion.

 

Die Stadt Eisenach wurde seit Bestehen der GKE (ab 01.04.2002) durch die zuständige hauptamtliche Dezernentin vertreten (analog der Vertretung in den Gremien der Muttergesellschaft GFG).

 

Um auch künftig die gem. § 73 Abs. 1 Nr. 3 ThürKO geforderten, gemeindlichen Einflussnahmemöglichkeiten der (mittelbaren) Gesellschafterin Stadt Eisenach absichern zu können, empfiehlt die Verwaltung den Dezernenten, Herrn Ingo Wachtmeister in den Aufsichtsrat der GKE zu entsenden.