Betreff
Grundsatzbeschluss zum Umbau und Erweiterung der Werner-Aßmann-Halle
Vorlage
0344-StR/2015
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

den Umbau und die Erweiterung der Werner-Aßmann-Halle (WAH) zu einer 1. bundesligatauglichen Handballspielstätte unter Beachtung der Belange des Schul- und Vereinssports. Die Oberbürgermeisterin wird ermächtigt die Beauftragung des Planungsbüros gemäß des Votums der Jury-Entscheidung vorzunehmen. Der ThSV Marketing GmbH wird gestattet in der Halle Werbung anzubringen und die Namensrechte an den Tribünen zu vermarkten.


II. Begründung:

 

Am 27. Juli 2015 hat die Thüringer Landesregierung in einem Gespräch mit Vertretern der Stadt Eisenach eine 85% Förderung für den Umbau und die Erweiterung der WAH zu einer 1. bundesligatauglichen Handballspielstätte zugesagt, eine schriftliche Zusicherung steht noch aus. Die Gesamtinvestitionskosten belaufen sich nach derzeitigem Planungs- und Kenntnisstand auf 6 Mio. Euro. Der Freistaat Thüringen wird sich gemäß der Aussage vom 27. Juli mit 5,1 Mio. Euro an diesen Kosten beteiligen, sofern es sich um anrechenbare Kosten handelt.

 

Im Entwurf des Haushaltes der Stadt Eisenach für das Jahr 2015 ist die Gesamtfinanzierung folgendermaßen dargestellt:

 

Jahr 2015

 

Einnahmen:

 

56000.361010             Landeszuweisung WAH                                 425.000 €

56000.368010             Spende ThSV                                                    75.000 €

 

Ausgaben:

 

5600.940010               WAH                                                                500.000 €

 

 

Jahr 2016

 

Einnahmen:

 

56000.361010             Landeszuweisung WAH                                 2.550.000 €

56000.368010             Spende ThSV                                                     450.000 €

 

Ausgaben:

 

5600.940010               WAH                                                                3.000.000 €

 

 

Jahr 2017

 

Einnahmen:

 

56000.361010             Landeszuweisung WAH                                 2.125.000 €

56000.368010             Spende ThSV                                                       75.000 €

 

Ausgaben:

 

5600.940010               WAH                                                                2.500.000 €

 

Die ThSV Marketing GmbH hat sich bereit erklärt einen Eigenanteil von 600 T€ aufzubringen, so dass sich der Eigenanteil der Stadt Eisenach nach derzeitigem Kenntnisstand auf 300 T€ beläuft.

 

Durch den Handball Bundesliga e. V. wird ein Lizenzierungsverfahren durchgeführt, in dem die sportlichen, rechtlichen, infrastrukturellen und finanziellen Kriterien geprüft werden. Nach diesem Lizenzierungsverfahren hat der ThSV Eisenach e.V. die Lizenz hinsichtlich der infrastrukturellen Kriterien für die Saison 2015/2016 nur mit Auflagen erhalten. Zur Erfüllung dieser Auflagen werden zurzeit durch die  ThSV Marketing GmbH die erforderlichen Umbauarbeiten durchgeführt und voraussichtlich zum Saisonstart am 22. August abgeschlossen sein.

 

Um auch ab der Saison 2016/2017 die infrastrukturellen Kriterien für einen Spielbetrieb in der 1. DKB Handball-Bundesliga zu erfüllen, ist ein Umbau und eine Erweiterung der WAH unerlässlich. Dieser Umbau und die Erweiterung soll bautechnisch ab Mai 2016 beginnen und möglichst im Herbst abgeschlossen sein.

 

Um dies realisieren zu können hat sich die ThSV Marketing GmbH vertraglich verpflichtet die Kosten (23.205,00 € brutto) einer europaweiten VOF-Ausschreibung zu übernehmen.

 

Im Ergebnis der europaweiten Ausschreibung soll ein Planungsbüro vorerst mit allen Planungen (Gebäude- und Tragwerksplanung, Planung: Heizung, Lüftung und Sanitär sowie Elektroplanung) bis zur Leistungsphase 4 beauftragt werden.

 

Diese europaweite Ausschreibung wird durch die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH vorbereitet und durchgeführt. Fünf Büros erfüllen die formalen Voraussetzungen und wurden zum Verhandlungsgespräch am 8. September eingeladen. Diesen fünf Büros wurden mit der Einladung die als Anlage beigefügte Aufgabenstellung mit übersandt. Die Aufgabenstellung wurde in einer Arbeitsgruppe unter Teilnahme des Kreissportbundes, des Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Sport, dem ThSV Eisenach e. V. und städtischen Vertretern erarbeitet, um auch die Belange des Schul- und Vereinssports sowie die des Betreibers entsprechend zu berücksichtigen.

 

Am 08. September haben die fünf Büros u. a. die Möglichkeit sich vorzustellen, Referenzobjekte zu erläutern und Lösungsansätze für die Aufgabenstellung darzulegen. Im Ergebnis soll die Jury (bestehend aus fünf Personen: Frau Wolf, Herr Schumann, Herr Suck, Herr Schrader und Herr Schäfer bzw. bei Verhinderung deren festgelegte Vertreter) der Verhandlungsgespräche das Planungsbüro auswählen.

 

Damit der Auftrag schnellstmöglich erteilt werden kann, wird die Oberbürgermeisterin ermächtigt nach Festlegung der Jury den Auftrag zu erteilen.

 

Die zu erwartenden Kosten für die Leistungsphasen 1-4 belaufen sich auf ca. 300 T€. Im noch nicht beschlossenen städtischen Haushalt für das Jahr 2015 sind keine Eigenanteile vorgesehen. Sofern der Fördermittelbescheid des Freistaates Thüringen zur Gewährung von Fördermitteln für den Umbau und die Erweiterung der WAH zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe noch nicht vorliegen sollte, hat sich die ThSV Marketing GmbH bereit erklärt diese Kosten zu übernehmen. Diese werden wie auch die Kosten des VOF-Verfahrens auf den Eigenanteil von 600.000 T€ angerechnet.

 

Eine weitere Beauftragung ab Leistungsphase 5 kann erst nach Klärung der Gesamtfinanzierung erfolgen.

 

Da die ThSV Marketing GmbH sämtliche Kosten des VOF-Verfahrens und der Planung der Leistungsphasen 1-4 übernimmt, wird der städtische Haushalt im Jahr 2015 nicht belastet.

 

Zur teilweisen Refinanzierung des Eigenanteils wird der ThSV Marketing GmbH gestattet Werbung in der Halle anzubringen und die Namensrechte an den Tribünen zu vermarkten. Der Name der Sportstätte „Werner-Aßmann-Halle“ bleibt davon unberührt.


Anlagenverzeichnis:

 

1          Aufgabenstellung zum Umbau und Erweiterung im VOF-Verfahren