Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Frau Büchner - Verwahrkonten 24-WE-Block Hörschel
Vorlage
AF-0125/2015
Art
Anfrage
II. Fragestellung
1. Existiert dieses Verwahrkonto und wie hoch ist die konkrete Summe?
2.
Welche konkreten Vorhaben im Ortsteil
Neuenhof-Hörschel sollen mit diesen Geldern finanziert werden, sollte das Konto
aufgelöst werden?
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Das Verwahrkonto 20040 existiert noch. Es wird ein Hinterlegungsbetrag
in Höhe von
64.972,28 € ausgewiesen.
Zu 2:
Das Konto kann aufgelöst werden. Rückforderungen der KfW im Zusammenhang
mit der Bereitstellung von finanziellen Mitteln gemäß Altschuldenhilfegesetz
bestehen nicht mehr.