Betreff
Anfrage des Stadtratsmitgliedes Frau Büchner - Verwahrkonten 24-WE-Block Hörschel
Vorlage
AF-0125/2015
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Existiert dieses Verwahrkonto und wie hoch ist die konkrete Summe?

2.      Welche konkreten Vorhaben im Ortsteil Neuenhof-Hörschel sollen mit diesen Geldern finanziert werden, sollte das Konto aufgelöst werden?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:   

Das Verwahrkonto 20040 existiert noch. Es wird ein Hinterlegungsbetrag in Höhe von
64.972,28 € ausgewiesen.

 

Zu 2:   

Das Konto kann aufgelöst werden. Rückforderungen der KfW im Zusammenhang mit der Bereitstellung von finanziellen Mitteln gemäß Altschuldenhilfegesetz bestehen nicht mehr.