Betreff
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion - Kulturgut zurück nach Eisenach - Rückforderung des Wartburg 353 WR in städtisches Eigentum
Vorlage
AF-0127/2015
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.      Wie stellen sich, aus Sicht der OB der oben genannte Sachverhalt und die Durchführung dar und wie wird dies bewertet?

2.      Beabsichtigt die Oberbürgermeisterin, das Auto aus Eisenacher Produktion in städtisches Eigentum zurückzuführen?

3.      Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Oberbürgermeisterin, um das städtische Eigentum wieder nach Eisenach zu holen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Der Sachverhalt ist grundsätzlich richtig dargestellt, jedoch gerade in Bezug auf die juristische Bewertung erheblich komplexer. I.ü. wird auf die Antwort zu Frage 3. verwiesen.

 

Zu 2.:

Ja.

 

Zu 3.:

Unter Berücksichtigung der §§ 29 Abs. 4 ThürKO, 7 Abs. 2 lit. b) Hauptsatzung wird dem Stadtrat in der Sitzung im November im nichtöffentlichen Teil eine Beschlussvorlage zur Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der aktiven Erhebung einer Herausgabeklage zum Landgericht vorgelegt. Die durch mehrfache interne und externe rechtliche Prüfung ermittelten Prozessaussichten, Prozessrisiken sowie das Kostenrisiko werden hierbei eingehend dargestellt werden.